Umsatzsteuer - 21. Juni 2018

Rückerstattung von im EU-Ausland gezahlter Umsatzsteuer

Unter­nehmen, die Um­satz­steuer im EU-Ausland ent­richten mussten, können diese Aus­gaben nun einfacher über ein Online-Portal zurück­be­kommen.

Wer als deutscher Unternehmer Umsatzsteuer im EU-Ausland gezahlt hat, kann die Rückerstattung nur über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) beantragen. Das Programm EU-Vorsteuervergütung (Art.-Nr. 40198) unterstützt die Massendatenschnittstelle des BZSt. Dadurch können viele Vorsteuervergütungsanträge gleichzeitig ans BZSt übermittelt werden, wodurch das Stellen einzelner Anträge entfällt. Die Nutzung der Massendatenschnittstelle erfordert eine vorherige Registrierung im BZSt-Online-Portal (Mein BOP) für ein sogenanntes BOP-Zertifikat. Das kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen; planen Sie dafür ausreichend Zeit ein. Erstattungsanträge aus dem Veranlagungszeitraum 2017 müssen bis spätestens 30. September 2018 über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern eingereicht werden (bitte beachten Sie, dass der 30. September 2018 auf einen Sonntag fällt). Eine Checkliste zur ­Registrierung für ein BOP-Zertifikat finden Sie in der Info-Datenbank (Dok.-Nr. 1050234).

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Das Programm DATEV EU-Vorsteuervergütung ist mit gleichem Funktionsumfang und Preis auch für Unternehmen unter der Art.-Nr. 40255 freigegeben.

Weitere Informationen zum Arbeiten mit dem Programm finden Sie in der Info-Datenbank (Dok.-Nr.1070287).