Für inländische Unternehmen, die im EU-Ausland Umsatzsteuer gezahlt haben, können Sie die Rückerstattung nur über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) beantragen – für das VZ 2014 bis Ende September. Die Registrierung dafür kann jedoch mehrere Wochen dauern.
Das Programm DATEV EU-Vorsteuervergütung pro unterstützt die Massendatenschnittstelle des BZSt. Das bedeutet, Sie können eine Vielzahl von Vorsteuervergütungsanträgen eines Mandanten gleichzeitig an das BZSt übermitteln. Durch die Anbindung an Kanzlei-Rechnungswesen pro lassen sich bereits erfasste Buchungen aus Kanzlei-Rechnungswesen pro entweder übernehmen, oder Sie erfassen direkt beim Buchen eines vorsteuervergütungsrelevanten Belegs über die Soforterfassung weitere antragsrelevante Daten. Registrierung dauert mehrere Wochen. Bitte beachten Sie, dass Erstattungsanträge aus dem VZ 2014 bis spätestens 30. September 2015 über das Online-Portal des BZSt eingereicht werden müssen. Die Nutzung der Massendatenschnittstelle erfordert eine vorherige Registrierung im BZSt-Online-Portal für ein sogenanntes BOP-Zertifikat. Das kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen; planen Sie dafür ausreichend Zeit ein.
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Eine Checkliste zur Registrierung für ein BOP-Zertifikat finden Sie in der Info-Datenbank (Dok.-Nr. 1050234).
DATEV EU-Vorsteuervergütung pro, Art.-Nr. 40198 im DATEV-Shop