EU-Vorsteuer­ver­gütung - 25. Juni 2015

Rückerstattung online beantragen

Für inländische Unternehmen, die im EU-Ausland Um­satz­steuer ge­zahlt haben, können Sie die Rück­er­stat­tung nur über das On­line-Portal des Bun­des­zen­tral­amts für Steuern (BZSt) be­an­tra­gen – für das VZ 2014 bis Ende Sep­tem­ber. Die Re­gis­trie­rung dafür kann je­doch mehrere Wochen dauern.

Das Programm DATEV EU-Vorsteuervergütung pro unterstützt die Massendatenschnittstelle des BZSt. Das bedeutet, Sie können eine Vielzahl von Vorsteuervergütungsanträgen eines Mandanten gleichzeitig an das BZSt übermitteln. Durch die Anbindung an Kanzlei-Rechnungswesen pro lassen sich bereits erfasste Buchungen aus Kanzlei-Rechnungswesen pro entweder übernehmen, oder Sie erfassen direkt beim Buchen eines vorsteuervergütungsrelevanten Belegs über die Soforter­fas­s­ung weitere antragsrelevante Daten. Registrierung dauert mehrere Wochen. Bitte beachten Sie, dass Erstattungsanträge aus dem VZ 2014 bis spätestens 30. September 2015 über das Online-Portal des BZSt eingereicht werden müssen. Die Nutzung der Massendatenschnittstelle erfordert eine vorherige Registrierung im BZSt-Online-Portal für ein sogenanntes BOP-Zertifikat. Das kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen; planen Sie dafür ausreichend Zeit ein.

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Eine Checkliste zur Re­gis­trie­rung für ein BOP-Zertifikat finden Sie in der Info-Daten­bank (Dok.-Nr. 1050234).

DATEV EU-Vorsteuer­ver­gü­tung pro, Art.-Nr. 40198 im DATEV-Shop