Die neue Fassung des Prüfungsstandards IDW PS 840 n.F., der auf Prüfungen für Berichtszeiträume ab dem Kalenderjahr 2018 anzuwenden ist, bringt Änderungen in den Dokumentvorlagen für die Prüfung von Finanzanlagenvermittlern, die mit dem Zusatzmodul Abschlussprüfung Betriebswirtschaftliche Prüfungen ausgeliefert werden.
Neuanlage notwendig
Mit der Version 11.21 von Abschlussprüfung Betriebswirtschaftliche Prüfungen (DATEV-Programme 12.1 (DFÜ), verfügbar ab 22.02.2019) werden folgende zwei neue Vorlagen ausgeliefert.
- § 24 Abs. 1 S. 1 FinVermV Arbeitspapier (IDW PS 840 n.F.)
- § 24 Abs. 1 S. 1 FinVermV Prüfungsbericht (IDW PS 840 n.F.)
Da die Änderungen der Vorlagen für den Bericht und das Arbeitspapier sehr umfangreich sind, ist es notwendig, eine Neuanlage durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass die kanzleispezifischen Elemente (z.B. Kanzlei-Deckblatt, Kanzlei-Kopf- und Fußzeile) nach der Neuanlage wieder eingefügt werden müssen.
Neue Textbausteine
- Im Arbeitspapier sind neue Textbausteine für alternative Prüfungshandlungen für die Fälle, in denen die im Prüfungsstandard genannten Prüfungshandlungen nicht einschlägig oder effektiv sind, hinzugekommen.
- Im Prüfungsbericht sind durch die geänderte Struktur, neue Textbausteine hinzugekommen.
Weitere Informationen
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Deckblatt speichern im Mandantenbestand/Kanzleibestand
Info-Datenbank, Dok.-Nr. 9220541 -
Kopfzeile/Fußzeile speichern im Mandantenbestand/Kanzleibestand
Info-Datenbank, Dok.-Nr. 9220542
Fragen zum Programm beantwortet der Programmservice Abschlussprüfung
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