Lohn- und Gehaltsabrechnung - 16. Juli 2019

Mehr Netto für kurzfristig Beschäftigte in einer Nebentätigkeit

Ab den DATEV-Programmen 13.0 kann in den Lohn­pro­gram­men der permanente Lohnsteuerjahresausgleich durch­ge­führt werden.

Im September strömt wieder das Bier auf der Wiesn in München – und das spült reichlich Geld in die Taschen der rund 13.000 Wiesn-Beschäftigten. Darunter sind viele regulär beschäftigte Arbeitnehmer, die extra Urlaub nehmen, um sich etwas dazuzuverdienen. Der Verdienst in diesem Zeitraum ist meist sehr hoch.
Für Arbeitnehmer, die eine kurzfristige Beschäftigung in einer Nebentätigkeit angemeldet haben und mit Steuerklasse VI abgerechnet werden, kann ab den DATEV-Programmen 13.0 in den Lohnprogrammen LODAS beziehungsweise Lohn und Gehalt der permanente Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt werden. Beim permanenten Lohnsteuerjahresausgleich wird ein kurzfristig hoher Lohn – wie im Fall der Wiesn-Beschäftigten – für die Berechnung der Lohnsteuer auf mehrere Monate umgelegt. Für den kurzfristig hohen Lohn wird deutlich weniger Steuer einbehalten. Der Arbeitnehmer muss nicht bis zur Einkommensteuerveranlagung im Folgejahr warten, um die zu viel entrichtete Steuer zurückzuerhalten.
Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitnehmer die Erklärung des Arbeitnehmers zur Anwendung des permanenten Lohnsteuerjahresausgleichs unterschrieben hat. Zudem darf die Dauer der Beschäftigung 24 Tage nicht übersteigen, und die Nebenbeschäftigung muss innerhalb eines Kalenderjahrs abgerechnet werden.