Ab Juli 2015 müssen SmartCards und mIDentity beim Gültigkeitsende nicht mehr ausgetauscht werden. Inhaber können die Laufzeit online um fünf Jahre verlängern.
Bisher musste man bei nahendem Ende der Gültigkeitsdauer auf die Postzustellung der neuen Karte und des PIN-Briefs warten. Das erübrigt sich künftig. Die Karte muss auch nicht mehr getauscht werden; auch Ihre PIN können Sie weiter verwenden.
Damit die Karteninhaber nicht den richtigen Zeitpunkt für die Verlängerung verpassen, werden sie per Anschreiben und auch über das DATEV Sicherheitspaket rechtvzeitig informiert. Wird die Laufzeit nicht bis zum Gültigkeitsende verlängert, wird die Karte automatisch gekündigt.
Standardverfahren ab 2016
Zum 1. Juli 2015 wird zunächst nur ein kleiner Teil der auslaufenden SmartCards/mIDentitys online verlängert und dann sukzessive erhöht. Ab Anfang 2016 wird die Online-Verlängerung der Laufzeit bei allen auslaufenden Karten angewendet.
Postversand wird berechnet
Sie haben auch weiterhin die Möglichkeit, sich eine neue Karte zusenden zu lassen. Ein Bestellformular hierfür erhalten Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihrer Karte zusammen mit dem Verlängerungsanschreiben. Bitte beachten Sie aber, dass diese Variante mit einmalig 25 Euro berechnet wird.
mehr dazu
MEHR DAZU
Das Service-Demo zur Laufzeitverlängerung – auch zur Vorbereitung Ihrer Mandanten – finden Sie auf www.datev.de/servicevideos-it