- 23. Februar 2011

Kleine Ursache, große Verwirrung

Heute Früh hatte ich Ihnen in einem Blog-Beitrag noch geschildert, wie die Presse von der FAZ bis zur Süddeutschen Zeitung über das Thema fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigungen informiert. Und nun, kaum zwölf Stunden später, liegen die Dinge schon wieder ganz anders. Daher hier nochmal ein Update …

Die letzte Empfehlung des Bundesfinanzministeriums an die Arbeitgeber lautete noch, den betroffenen Beschäftigten neue Lohnsteuerbescheinigungen auszustellen. Davon rückt das Ministerium nun ab und schreibt in einer neuen Mitteilung:

Die Fälle mit fehlerhafter Lohnsteuerbescheinigung 2010 werden maschinell erkannt. Das Finanzamt berücksichtigt daraufhin die vom Arbeitnehmer geleisteten Beiträge bei der Veranlagung zur Einkommensteuer in zutreffender Höhe als Vorsorgeaufwendungen. (…) Es ist damit nicht mehr erforderlich, dass Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungen 2010 erneut übermitteln und den Arbeitnehmern korrigierte Ausdrucke aushändigen.

DATEV wird in ihren Lohn-Programmen LODAS und Lohn und Gehalt dennoch die Möglichkeit anbieten, korrigierte Lohnsteuerbescheinigungen für 2010 auszustellen. Alle Details dazu finden Sie in der Informations-Datenbank.

Und hier die ursprüngliche Meldung von DATEV zum Thema.

Und demnächst geht’s hier dann wirklich wieder um CeBIT-Themen, versprochen 😉

Bildnachweis: bbroianigo / www.pixelio.de

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Christian Buggisch

Leiter Corporate Content & Media

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