ERBEX Vermögens­nach­folge­ge­staltung - 23. Juni 2017

Gesetzliche Änderung

Mit der Erbschaft­steuer­reform (durch Zu­stim­mung im Bundes­rat am 14. Oktober 2016 ­rück­­wirkend zum 01. Juli 2016 in Kraft getreten) sind um­fang­reiche Än­de­run­gen bei der steuer­lichen ­Be­­güns­ti­gung von Betriebs­ver­mögen verabschiedet worden.

Das Programm ERBEX Vermögensnachfolgegestaltung ­enthält diese gesetzlichen Änderungen bislang noch nicht in vollem Umfang. Davon ist auch der unter den Arbeitshilfen enthaltene Schnellrechner betroffen. Als Übergangslösung zur Berechnung des begünstigten Unter­nehmens­ver­mögens steht mittlerweile eine Excel-Schnellberechnung bereit (siehe Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1080696).

Falls Sie bisher den Schnellrechner in ERBEX Vermögensnachfolgegestaltung nutzen, beachten Sie bitte die nach­folgenden Informationen:

Für einen Übergangszeitraum

Der Schnellrechner wurde in das Programm aufgenommen, um bei der Erbschaftsteuerreform 2009, bei der für einen Übergangszeitraum ein Wahlrecht zwischen alter und neuer gesetzlicher Regelung bestand, vorab schnell einen groben steuerlichen Vergleich der beiden Möglichkeiten durch­führen zu können. Nach Ablauf der Übergangsregelung ­haben wir den Schnellrechner zunächst weiter in ERBEX zur Verfügung gestellt.

Keine Anpassung des Schnellrechners

Um Ihnen nun schnellstmöglich eine aktuelle Version von ERBEX zur Verfügung zu stellen, mit der es Ihnen möglich ist, von der aktuellen Erbschaftsteuerreform betroffene Vermögensnachfolgefälle in vollem Umfang zu bearbeiten, werden wir von einer Anpassung des Schnellrechners an die Reform absehen.

Mit der nächsten Version von ERBEX Vermögensnachfolge­gestaltung, mit der der aktuelle Rechtsstand inklusive Erbschaftsteuerreform berücksichtigt werden kann (voraussichtlich Version 7.9, DATEV-Programm-DVD 11.0 im Herbst 2017), wird der Schnellrechner daher aus dem Programm ­entfernt.