- 22. Dezember 2014

Gesetz zur Vereinbarkeit von Beruf, Pflege und Familie

Das Gesetz zur Vereinbarkeit von Beruf, Pflege und Familie hat zum Ziel, sich den zukünftigen demografischen Herausforderungen anzunehmen und die Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit für Beschäftigte zu verbessern.

Zum 01.01.2015 wird neben der Einführung der neuen Entgeltersatzleistung „Pflegeunterstützungsgeld“ auch die Berechnung des Kinderpflegekrankengelds sowie des Kinderpflegeverletztengeldes für Ausfallzeiträume ab 01.01.2015 geändert. Basis für die Berechnung der beiden Entgeltersatzleistungen ist zukünftig das während der Freistellung tatsächlich ausgefallene Netto-Arbeitsentgelt. Auch das Pflegeunterstützungsgeld soll anhand dieser Basis berechnet werden.

Zudem wird ab 01.01.2015 für das gesamte Jahr 2015 das Datenübermittlungsverfahren für das Kinderpflegekrankengeld und das Kinderpflegeverletztengeld ausgesetzt. Somit müssen Bescheinigungen übergangsweise wieder per Papier gemeldet werden. Dies gilt auch für das neu eingeführte Pflegeunterstützungsgeld.

Die Hintergründe dazu sowie weitere Informationen finden Sie stets aktuell unter
www.datev.de/gesetzesaenderungen
und im Info-DB-Dokument “
Entgeltersatzleistungen (EEL) – Grundlagen, Hintergründe und Aktuelles
“ (Dok.Nr. 1021951).