Als neue digitale Möglichkeit im Prozess DATEV E-Steuern steht Ihnen ab sofort die Elektronische Bekanntgabe der Bescheide zur Verfügung. Ab dem Veranlagungszeitraum 2019 kann für Einkommensteuererklärungen die Bekanntgabe des Bescheids von der Finanzverwaltung nun auch in elektronischer Form erfolgen.
Elektronische Bekanntgabe der Bescheide aktivieren
Wenn Sie das neue Verfahren nutzen möchten, müssen Sie bei den gewünschten Einkommensteuer-Mandantenbeständen das Kontrollkästchen Der Bescheid soll elektronisch bekannt gegeben werden in der Erfassung des Formulars ESt 1 A aktivieren. Geben Sie hier bitte auch Ihrer Kanzlei-E-Mail-Adresse an. Nach Festsetzung der Steuerberechnung durch die Finanzverwaltung, werden Sie per E-Mail informiert, dass der Bescheid zum Abruf bereitsteht.
Abruf der Bescheide
Der Abruf des Bescheids erfolgt über den Dokumentenkorb (Programmteil von DATEV Eigenorganisation compact/classic/comfort) oder die neue Online-Anwendung DATEV Kommunikation Finanzverwaltung unter MyDATEV. Die elektronische Bekanntgabe des Bescheids (Digitaler Verwaltungsakt) ist rechtsverbindlich und ersetzt den Papierbescheid.
Umfang und teilnehmende Bundesländer
Aktuell können nur ESt-Erstbescheide (inkl. Vorauszahlungsbescheide) von der Finanzverwaltung elektronisch bekannt gegeben werden. Folgebescheide und Verlustfeststellungsbescheide werden automatisch als Papierbescheide bekannt gegeben. Derzeit nehmen die Bundesländer Bayern, Niedersachsen, Thüringen, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein am Verfahren Elektronische Bekanntgabe der Bescheide teil. Die bundesweite Freigabe ist für September 2020 geplant.