Für Wirtschaftsjahre nach dem 31. Dezember 2014 müssen Personengesellschaften Sonder- und Ergänzungsbilanzen als eigenen Datensatz und eine Kapitalkontenentwicklung in strukturierter Form übermitteln.
Mit der Version 4.4 von Kanzlei-Rechnungswesen pro/Kanzlei-Rechnungswesen compact pro stehen ab dem Buchungsjahr 2015 neue Funktionen und Möglichkeiten zur Verfügung:
- Erstellen einer Kapitalkontenentwicklung für bis zu 9.999 Gesellschafter
- Ein Assistent zum Buchen der Ergebnisverwendung
- Das Anbinden der Sonder- und Ergänzungsbilanzen an die Gesamthandelsbilanz/Mitunternehmerschaft
Neue KKE
Künftig können Sie bei der Erfassung der laufenden Buchführung gesellschafterrelevante Sachverhalte direkt dem betreffenden Mitunternehmer zuordnen. Sie benötigen keine unterschiedlichen Konten je Gesellschafter mehr. Auch die zusätzlichen Spalten in der Kapitalkontenentwicklung, die die Finanzverwaltung für die E-Bilanz vorsieht, können Sie damit füllen. Auf dieser Basis lassen sich Auswertungen für bis zu 9.999 Gesellschafter erstellen.
Buchungsassistent
Bei der Jahresabschlusserstellung unterstützt Sie der Programmassistent „KKE/ Ergebnisverwendung buchen“ bei allen erforderlichen Buchungen für die Kapitalkontenentwicklung und Ergebnisverwendung. Sie müssen nur die Sachverhalte je Gesellschafter auswählen, anschließend wird Ihnen ein entsprechender Buchungssatz vorgeschlagen.
Sonderbilanzen
In Kanzlei-Rechnungswesen pro/Kanzlei-Rechnungswesen compact pro finden Sie künftig im Bestand einer Personengesellschaft eine Liste der unmittelbaren Gesellschafter. Hier haben Sie die Möglichkeit, eine Verknüpfung herzustellen zwischen einem Gesellschafter und einem schon vorhandenen Bestand, in dem die Sonder- beziehungsweise Ergänzungsbilanz gebucht wurde. Sie können auch direkt aus dem Bestand der Personengesellschaft neue Bestände für Sonder- oder Ergänzungsbilanzen anlegen. Diese Verknüpfung zeigt der DATEV Arbeitsplatz und gibt damit einen Überblick über die Mitunternehmerschaft mit allen zugehörigen Sonder- und Ergänzungsbilanzen. Für das Erstellen von Sonderbilanzen lassen sich schon während der laufenden Buchführung in der Gesamthand Sonderbilanzsachverhalte kennzeichnen und daraus mit einer Buchungsschablone korrespondierende Buchungen für die Sonderbilanz des Gesellschafters erstellen. Diese Buchungen können Sie in die Sonderbilanz einlesen.
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Ausführliche Informationen dazu auf www.datev.de/ kke oder in der Info-Datenbank, „Neue Kapitalkontenentwicklung – Zuordnen zu Gesellschafter“ (Dok.-Nr. 1080582)