Unternehmen, die freiwillig einen konsolidierten Gruppenabschluss erstellen, ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG ermitteln und bisher die Inhalte der Bilanz sowie Gewinn-und-Verlust-Rechnung in Papierform bei der Finanzverwaltung eingereicht haben, sind verpflichtet, nunmehr die sogenannte E-Bilanz durch Datenfernübertragung nach § 5b EStG zu übermitteln.
Die DATEV-Lösungen zur Konsolidierung unterstützen Sie im Anschluss an die handelsrechtliche Erstellung des Gruppenabschlusses des Mandanten auch bei der Übermittlung der E-Bilanz an die Finanzverwaltung.
Der Gruppenabschluss ist zunächst auf die Positionen der E-Bilanz-Taxonomie zuzuordnen. Für diese Aufbereitung steht Ihnen eine teilautomatisierte Überleitung per Drag-and-drop zur Verfügung, die im Programm integriert ist. Dabei besteht auch die Möglichkeit, selektierte Positionen detaillierter auf die E-Bilanz-Taxonomie aufzuteilen oder die Zuordnung zu ändern.
Den aufbereiteten Datensatz können Sie anschließend direkt an den E-Bilanz-Assistenten abgeben und an das Finanzamt übermitteln. Vor der Übermittlung haben Sie auch die Möglichkeit, den Datensatz Ihrem Mandanten per Freizeichnung online zur Verfügung zu stellen und bestätigen zu lassen.
Ergänzend zu den Jahresabschlusszahlen können Sie für den Mandanten einen Anlagenspiegel, Anhang und Lagebericht als zusätzliche Bestandteile für die E-Bilanz an das Finanzamt übermitteln.
Vorteile für Ihre Kanzlei/Kanzleimitarbeiter:
- Arbeitserleichterung: Aufbereiten des Mindestumfangs durch teilautomatische Überleitungen auf die E-Bilanz-Taxonomie
- Darstellung aller Muss-Positionen, automatisches Befüllen von NIL-Werten bei nicht werthaltigen Muss-Feldern
- Nachvollziehbarkeit der getroffenen Zuordnungen durch Anzeige der zugeordneten Positionsnummern
- Der Umfang der zusätzlichen Bestandteile, die elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden, kann vom Mitarbeiter selbst definiert werden, zum Beispiel Anlagenspiegel, Anhang und Lagebericht
- Authentifizierung der Kanzlei (Anmeldung der Beraternummer über die RZ-Kommunikation pro) und sichere Übermittlung der Mandantendaten über das DATEV-Rechenzentrum
- Kanzleimitarbeiter kann wählen: sofortige Datenübermittlung an die Finanzverwaltung oder zur späteren Übermittlung bereitstellen, optional mit Freizeichnung online durch Mandanten
- Übermittlungsstatus des gesendeten E-Bilanz-Auftrags; Transfertickets dienen der Identifizierung der Übermittlung beim FA
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Weitere Infos zur E-Bilanz auf www.datev.de/e-bilanz
Info-Datenbank (Dok.-Nr. 1071106) inkl. Verlinkung zum Servicevideo „E-Bilanz für konsolidierte Jahresabschlüsse“
Weitere Infos zu den DATEV-Lösungen zur Konsolidierung auf www.datev.de/konsolidierung
In zwei kostenfreien Veranstaltungen zeigen wir Ihnen wichtige Programmfunktionen:
Produktforum Konsolidierung, Art.-Nr. 70041
Produktpräsentation online Konsolidierung, Art.-Nr. 73272
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