Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) wurde der digitale Gewerbesteuerbescheid als Projekt umgesetzt. Seit April 2023 können Unternehmen oder deren Steuerberater, im Rahmen der Abgabe der Gewerbesteuererklärung den Zustellwunsch für den digitalen Gewerbesteuerbescheid mitteilen.
Der Zustellwunsch wird in den elektronischen Messbescheiden an die Kommunen weitergegeben. Über den Import der elektronischen Messbescheide in DATEV Kommunale Abgabe kommt die Information über die Zustellung des digitalen Gewerbesteuerbescheids in die Gewerbesteuerabgabe des jeweiligen Unternehmens. Der digitale Gewerbesteuerbescheid wird im Format PDF/A3 erzeugt. Dabei handelt es sich um ein PDF-Dokument, welches zusätzlich einen maschinenlesbaren XML-Datensatz enthält.
Seit Juni 2023 wird der Bescheidausgabeweg „ELSTER-Unternehmenskonto“ in der Anwendung DATEV Kommunale Abgabe pilotiert. Die Rückübermittlung erfolgt dann über ELSTER-Transfer in das jeweilige Unternehmenskonto des Empfängers.