Viele detailreiche Regelungen, einige Problemfelder und für einige Zeit genug Diskussionsstoff – mit den GoBD, also den, Achtung: „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ hat die Finanzverwaltung das Jahr 2015 spannend gemacht. Dass das Thema mit seiner Datensammelwut und Bürokratie nicht zu den Lieblingsthemen in deutschen Steuerberatungskanzleien…
Viele detailreiche Regelungen, einige Problemfelder und für einige Zeit genug Diskussionsstoff – mit den GoBD, also den, Achtung: „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ hat die Finanzverwaltung das Jahr 2015 spannend gemacht.
Dass das Thema mit seiner Datensammelwut und Bürokratie nicht zu den Lieblingsthemen in deutschen Steuerberatungskanzleien gehört, ist verständlich. Was grundsätzlich davon zu halten ist, darüber hat Wolf Oberhauser mit uns gesprochen, Steuerberater mit eigener Kanzlei in Alzenau in Unterfranken und Vorstandsmitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg.
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