Das überarbeitete deutsch-französische DBA in Form eines Zusatzabkommens ist im Programm Internationale Besteuerungs-Expertisen pro 1.71 berücksichtigt. Die Auslieferung der neuen Version ist für den 24.03.2016 geplant.
Durch das neue Zusatzabkommen wird für Rentner, die in dem einen Staat wohnen und Zahlungen aus dem jeweils anderen Staat beziehen, die Besteuerung einfacher. Rentenzahlungen werden künftig ausschließlich im Wohnsitzstaat des Zahlungsempfängers besteuert. Viele der Rentenempfänger sind ehemalige Grenzgänger. Mit dem Zusatzabkommen wurde das geltende deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen in zahlreichen weiteren Punkten revidiert und an den aktuellen OECD-Standard sowie an die gegenwärtigen Verhältnisse zwischen Deutschland und Frankreich angepasst.
In neuer Programmversion enthalten
In der neuen Version 1.71 des Programms Internationale Besteuerungs-Expertisen pro ist die neue Gesetzeslage enthalten. DATEV stellt Internationale Besteuerungs-Expertisen pro 1.71 voraussichtlich am 24.03.2016 bereit.
Wenn Sie das Programm bereits im Einsatz haben, installieren Sie die neue Version 1.71 unmittelbar nach ihrer Auslieferung. So können Sie Ihre Mandanten bei Beratungsgesprächen zum Internationalen Steuerrecht auf Grundlage der aktuellsten Gesetzeslage beraten.
Weitere Informationen
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Informationen zum Zusatzabkommen zum DBA mit Frankreich
Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1080791
Informationen zur vereinfachten Besteuerung für Rentner
Lexinform; Dok.-Nr. 0443068- Internationale Besteuerung-Expertisen (Art. Nr. 68253)
- Informationen zu den DATEV-Expertisen
- Termine Service-Releases
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- Internationale Besteuerung-Expertisen (Art. Nr. 68253)