Public Sector - 8. Mai 2024

DATEVkommunal: erneute Zulassung als Fachverfahren in Nordrhein-Westfalen bis 2029 bestätigt

Das Softwarepaket erfüllt alle Qualitätsstandards für den Einsatz in kommunalen Verwaltungen gemäß § 94 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen.

Das Softwarepaket DATEVkommunal hat erneut die Zulassung als zertifiziertes Fachverfahren für den Einsatz in kommunalen Verwaltungen in Nordrhein-Westfalen erhalten.

Gemäß § 94 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen (GO NRW) müssen Fachprogramme, die für die automatisierte Ausführung der Geschäfte der kommunalen Haushaltswirtschaft verwendet werden, von der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpa NRW) zugelassen und zertifiziert sein.

Die Zulassung des Softwarepakets DATEVkommunal wurde im Rahmen der Differenzierungsprüfung bis zum 8. April 2029 erteilt. Das Programm erfüllt alle Prüf- und Qualitätskriterien, die für den Einsatz in der kommunalen Haushaltswirtschaft erforderlich sind. DATEVkommunal ist somit weiterhin offiziell als Fachverfahren zugelassen und erfüllt sämtliche Anforderungen für den effizienten Einsatz in kommunalen Verwaltungen in Nordrhein-Westfalen.

Zulassungsbescheinigung der gpaNRW für DATEVkommunal comfort.