Das neue Verfahren "Digitaler Finanzbericht" - 15. April 2018

DATEV verbindet Unternehmen und Kreditinstitute

Banken und Sparkassen haben das neue bundesweit einheitliche Standard-Verfahren „Digitaler Finanzbericht“ (DiFin) für die Elektronische Datenübermittlung von Jahresabschlüssen entwickelt.

Die Initiative hierzu kam von der Deutschen Kreditwirtschaft unter Beteiligung der berufsständischen Organisationen der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, IT-Dienstleister/Software-Anbieter sowie weiterer Institutionen. Mit dem Digitalen Finanzbericht können Bilanzen und Einnahmenüberschussrechnungen (EÜR) direkt aus der eingesetzten Software an Kreditinstitute digital übertragen werden. Anfang März gab die Deutsche Bundesbank den Startschuss für die offizielle Marktfreigabe des DiFin zum 1. April 2018. Die DATEV-Software unterstützt das DiFin-Verfahren mit dem bewährten Assistenten zur Abschlussdatenübermittlung an Banken und Sparkassen. Diese stellen jetzt sukzessive auf das neue Verfahren um. Auf der offiziellen Webseite des Digitalen Finanzberichts findet sich eine
aktuelle Liste der Kreditinstitute
, die bereits an dem neuen Verfahren teilnehmen.

DiFin als Teil der Digitalen Agenda der Bundesregierung

Im Zuge der Digitalisierung von Geschäftsprozessen werden Finanzinformationen wie Jahresabschlüsse heute nahezu ausnahmslos per EDV erstellt. Auch die Übermittlung an die Finanzverwaltungen (E-Bilanz) und den elektronischen Bundesanzeiger (EHUG) erfolgt bereits digital. Das neue DiFin-Verfahren basiert auf dem bewährten XBRL-Format (EXtensible Business ReportingLanguage) des E-Bilanz-Verfahrens. Die Daten aus dem DiFin werden medienbruchfrei in die bank- bzw. sparkasseneigenen Analysesysteme übernommen und dort automatisch weiterverarbeitet. Die Datenqualität verbessert sich nachhaltig, der Kreditvergabeprozess beschleunigt sich.

Rechtliche Rahmenbedingungen geklärt

Im Rahmen einer Testphase für den Digitalen Finanzbericht wurden insbesondere auch rechtliche Fragen geklärt. So kann eine Bank bzw. Sparkasse erst dann an dem Verfahren teilnehmen, wenn sie die sogenannte Haftungsklarstellungserklärung abgegeben hat. Mit dieser wird unter anderem zugesichert, dass Steuerberater bei der elektronischen Übermittlung von Jahresabschlüssen nicht schlechter gestellt werden als bisher bei Einreichung dieser Daten in Papierform. Mandanten erklären gegenüber ihrem Kreditinstitut über eine Teilnahme- und Verbindlichkeitserklärung (TVE) die Verbindlichkeit der digital übermittelten Jahresabschlüsse und autorisieren damit gegebenenfalls die Kanzlei als Absender gegenüber der Bank bzw. Sparkasse. Mustervordrucke dazu und weitere Informationen finden Sie unter
www.digitaler-finanzbericht.de
.

Weiterentwicklung eines „Rückkanals“

Über einen möglichen Rückkanal sollen künftig zum Beispiel die bei den Kreditinstituten gespeicherten Kreditdaten, wie Zins- und Tilgungspläne, an die Unternehmen und Kanzleien digital übermittelt werden können. Dies wird die unterjährige Buchung von Darlehensraten unterstützen, die Ermittlung der Restlaufzeitvermerke für den Jahresabschluss erleichtern und damit unterjährige Beratungsanlässe als Basis für eine zusätzliche Betriebswirtschaftliche Beratung schaffen.

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