Authentifizierung - 8. Juni 2018

DATEV SmartLogin sofort einsetzbar

Mit einem neuen Verfahren lässt sich SmartLogin jetzt innerhalb weniger Minuten in Betrieb nehmen.

DATEV SmartLogin wird zur Authentifizierung in DATEV Online-Anwendungen und DATEV Apps verwendet. Dazu muss die App auf dem mobilen Gerät (Android oder iOS) installiert und einmalig mit zwei Registrierungscodes eingerichtet werden.

Die Registrierungscodes können Sie im
DATEV-Shop
bestellen.

Registrierungscodes sofort nach Bestellung im SmartLogin-Admin-Portal einsehbar

Wird in der Kanzlei ein SmartLogin bestellt, kann die berechtigte Person direkt danach die Registrierungscodes im Admin-Portal einsehen und dann an den Anwender des SmartLogin weitergeben, z. B. an einen Mandanten. Erforderlich dafür sind ein SmartLogin oder eine SmartCard/mIDentity mit Administrator-Rechten für die Rechteverwaltung online.

Mit diesem neuen Verfahren müssen Sie nicht mehr den E-Mail- oder Briefversand der Registrierungscodes abwarten.

Weil SmartLogin den Zugriff auf vertrauliche Daten erlaubt, sollten Sie die Codes entweder direkt (persönlich) weitergeben oder auf getrennten Wegen, z.B. per Telefon und per E-Mail.

Registrierungscodes mobil über den Safari Browser abrufen

Wenn Sie auf Ihrem iOS-Gerät (iPhone oder iPad) DATEV SmartLogin installiert haben, können Sie die Registrierungscodes einfach über den Safari Browser abrufen.
Öffnen Sie die Website www.datev.de/smartlogin und gehen dann auf das Admin-Portal.
Klicken Sie im Anmeldedialog auf die Schaltfläche SmarLogin-App öffnen und geben Sie Ihre SmartLogin-PIN ein.

Weitere Informationen

Das Admin-Portal und weitere Informationen zu DATEV SmartLogin finden Sie auf
www.datev.de/smartlogin
.