Mobile Lösung - 15. April 2019

DATEV SmartLogin auf einem neuen Gerät einrichten

Ein Handy wird heute oft schon nach zwei Jahren durch ein neues ersetzt. Das Einrichten des neuen Geräts ist aber nicht immer einfach. Für DATEV SmartLogin gibt es jetzt eine neue Option, mit der man umgehend die er­for­der­lichen Codes für das neue Gerät erhält.

Rechtestruktur bleibt erhalten

Das bisherige SmartLogin des alten Geräts auch für das neue zu verwenden, hat den Vorteil, dass die Rechtestruktur erhalten bleibt und damit der Zugang zu den Anwendungen nicht neu freigegeben werden muss, zum Beispiel für Unternehmen online.

Unter www.datev.de/smartlogin können Sie jetzt in der Administration jederzeit neue Codes erzeugen und damit innerhalb von Minuten das neue Gerät einfach für SmartLogin registrieren. Voraussetzung für den Zugang zur SmartLogin-Administration ist die Berechtigung als Administrator der Rechteverwaltung auf dem Zugangsmedium, mit dem Sie sich dort anmelden. Hauptadministrator ist in der Regel der Kanzlei­inhaber.

Mehr dazu

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie die SmartLogin-App neu installieren oder Ihr Smartphone gewechselt haben, finden Sie im DATEV Hilfe-Center.

Fotos: ollegN; illusart; Baks / Getty Images