Überraschungsbesuche vermeiden - 28. März 2019

Daten-Analyse-System bereitet auf Flankenschutzfahnder vor

Die Finanzverwaltung setzt immer häufiger Steuerfahnder als „Flankenschutz“ ein, um steuerliche Sachverhalte aufzuklären. Dies gilt auch für Privatwohnungen. Damit Ihre Mandanten nicht von derartigen Besuchen überrascht werden, können Sie die dazugehörige Abfrage im Daten-Analyse-System nutzen.

Erst vor kurzem hat das Finanzgericht Münster wieder entschieden: Betreten Finanzbeamte eine private Wohnung, nachdem der Inhaber dem zugestimmt hat, ist gegen diesen Akt kein Einspruch oder Klage zulässig (Az. 9 K 2384/17). Damit bestätigt das Gericht die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Ob es dagegen negative Folgen für die Besteuerung haben kann, wenn Steuerpflichtige dem Finanzamt den Zutritt verweigern, ist noch nicht eindeutig geklärt.

Aufklärung im Flankenschutzverfahren

Umso wichtiger ist es, Mandanten vor derartigen Überraschungsbesuchen zu schützen. Denn wenn Beamte der Finanzverwaltung – unterstützt von Mitarbeitern der Steuerfahndung – plötzlich bei Ihren Mandanten vor der Tür stehen, ist es möglicherweise schon zu spät. Gerade Mandanten, die in ihrer Steuererklärung Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen geltend gemacht haben, müssen mit einem Besuch von Mitarbeitern der Steuerfahndung rechnen. Dieses „Flankenschutzverfahren“ setzt die Finanzverwaltung immer häufiger ein, um derartige Fälle zu überprüfen.

Daten-Analyse-System bietet übergreifende Auswertung

Als Steuerberater möchten Sie dies für Ihre Mandanten vermeiden – oder sie zumindest optimal darauf vorbereiten. Um herauszufinden, welche Ihrer Mandanten potenziell von diesem Thema betroffen sein könnten, steht Ihnen das Daten-Analyse-System zur Verfügung. Hier können Sie mandantenübergreifend abfragen: „Bei welchen Mandanten besteht die latente Möglichkeit, dass das Finanzamt durch unangekündigten Besuch von Finanzbeamten (sog. Flankenschutzfahndern) in der Privatwohnung Sachverhaltsaufklärung durchführen will?“. Auf diese Weise erhalten Sie eine Handlungsempfehlung für betroffene Mandanten – und diese wiederum sind bei Überraschungsbesuchen gut gewappnet.