Vorerfassung - 21. August 2017

Das Gehaltsextra ist die Alternative zur Gehaltserhöhung

Einsteigen in die Personalkosten- und Gehaltsberatung

Die klassische Gehaltserhöhung allein zieht nicht mehr, um Mitarbeiter zu halten oder neue zu gewinnen. Außerdem ist sie teuer. Gehaltsextras sind ein Weg, um Mitarbeiter ans Unternehmen zu binden. Der steuerliche Berater kann seinen Mandanten beratend zur Seite stehen.

Attraktive Firmen haben gute Chancen

Auf dem Arbeitsmarkt sieht es gut aus: Für das Jahr 2017 wurden circa 460.000 neue Arbeitsstellen prognostiziert. Eine tolle Botschaft, auch für Kanzleien, denn neue Arbeitsstellen bedeuten neue Lohnabrechnungen. Unternehmen hingegen stellen sich die Frage, wie diese Stellen besetzt werden und bleiben können. Schließlich ist der Fachkräftemangel bereits deutlich in nahezu allen Branchen spürbar. Unternehmer müssen sich attraktiv präsentieren.
Eine Möglichkeit, Mitarbeiter zu halten und die Arbeitgeberattraktivität zu steigern, bieten sogenannte Gehaltsextras. Gehaltsextras ergänzen das Gehalt steuerfrei oder -begünstigt. Zu den bekanntesten zählen das Firmenfahrzeug, das Firmenhandy und der steuerfreie Sachbezug in Höhe von 44 Euro pro Monat. Setzt ein Arbeitgeber ein Gehaltsextra anstelle einer klassischen Gehaltserhöhung ein, kann er dadurch Personalkosten sparen. Ein Rechenbeispiel zeigt, wie.

Neue Möglichkeiten für Steuerexperten

Vielen Unternehmen sind die Instrumente zur Mitarbeiterbindung zwar ­bekannt, sie scheuen sich aber, diese umzusetzen. Zu groß ist der Respekt vor komplizierten steuerlichen und ­gesetzlichen Regeln. Sich intensiv damit auseinanderzusetzen, bedeutet zudem Aufwand.
Hier bietet sich Potenzial für Kanzleien. Kanzleien beschäftigen sich jeden Monat mit dem Lohn und Gehalt der Mandanten. Deren Mitarbeiter besitzen umfangreiches fachliches Know-how, wie die Gehaltsextras eingesetzt und diese bei der monatlichen Abrechnung berücksichtigt werden müssen. So können sie bereits, während sie Löhne abrechnen, Beratungsanlässe erkennen.
Ein Beispiel: Eine Mitarbeiterin kehrt aus der Elternzeit zurück. Ihr Kind besucht, während sie arbeitet, den Kindergarten. Und dieser kostet Geld. Der Arbeitgeber kann also den geldlichen Aufwand für den Kindergarten bezuschussen.
Achtet man auf solche Gestaltungspotenziale in der monatlichen Abrechnung, kann die Kanzlei den Mandanten im Rahmen einer Personalkosten- und Gehaltsberatung auf diese Möglichkeiten hinweisen. Sie kann den Mandanten passende Gehaltsextras vorschlagen und erläutern, wie sich das auf die Personalkosten auswirkt. Um Mandanten dabei zu beraten, hilft das Programm zur Lohnvorwegberechnung: DATEV LOVOR.

Die DATEV informiert

DATEV hält unter www.datev.de/gehaltsextras Informationen zu den Gehaltsextras vor. Darunter Medien, mit denen Mandanten angesprochen werden können. Ebenso finden sich dort Informationen zur Kooperation zwischen DATEV und Edenred. Diese Kooperation ermöglicht aufgrund vergünstigter Konditionen, Gehaltsextras zu bieten.

Abbildung: Gegenüberstellung eines Sachbezugs und einer Gehaltserhöhung (gerundete Werte)

*Grundlage: 3000,- € Gehalt, Steuerklasse 1