Jahreswechsel 2015/2016 - 23. Oktober 2015

Bleiben Sie in der Hochphase stressfrei

Die Jahreswechseltätigkeiten, die in der Kanzlei immer zügig erledigt werden müssen, lassen sich schon jetzt mit Unterstützung der DATEV gut vorbereiten.

Entscheidend ist die rechtzeitige Planung aller anstehenden Arbeitsschritte. Neben den alljährlichen Abschlussarbeiten vor dem Jahreswechsel, der Vorbereitung mithilfe von Schulungen und Informationsunterlagen bis hin zur eigentlichen Durchführung fordert dieses Mal auch das Thema GoBD Ihre Aufmerksamkeit. Zusätzlich sind unter anderem Neuerungen im Lohnsteuerabzugsverfahren 2015/2016 sowie die Änderungen und Folgen des 5. SGB-IV-Änderungsgesetzes für den Jahreswechsel zu beachten.

Folgende Schritte sollten Sie einplanen:

Zur Vorbereitung: Jahreswechselseminare

Die Seminare informieren Sie über gesetzliche Themen und deren Umsetzung in den DATEV-Programmen sowie Neuerungen und führen Sie Schritt für Schritt durch den Jahreswechsel. Zudem erhalten Sie Arbeitsunterlagen. Buchen Sie rechtzeitig auf www.datev.de/­jahreswechsel-weiterbildung.

Für die Durchführung: Aktuelle Informationen zum Jahreswechsel

Im November wird die kostenlose Broschüre „Wichtige Informationen zum Jahreswechsel 2015/2016“ (Art.-Nr. 31032) mit allen Inhalten zur Durchführung des Jahreswechsels versendet. Daneben finden Sie auf www.datev.de/jahreswechsel alle aktuellen Informationen. Neben vorbereitenden Tätigkeiten stehen Ihnen Checklisten und vieles mehr zur Verfügung. Unser Tipp: Hinterlegen Sie www.datev.de/jahreswechsel gleich als Favorit. Spezifische Informationen zu den Jahreswechselthemen aus den Bereichen Personalwirtschaft, Betriebliches Rechnungswesen, Steuern und Expertisen oder Office-Management erhalten Sie über den kostenlosen Infoservice. Ein Abo dafür richten Sie auf www.datev.de/infoservice ein.

Nach dem Jahreswechsel: Aktuelle Themen 2016

Damit Sie auch während des kommenden Jahres im laufenden Geschäft auf dem aktuellen Stand bleiben, finden Sie aktuelle gesetzliche Themen das ganze Jahr über auf www.datev.de/gesetzesaenderungen.