- 2. März 2017

Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz: Vorschriften gekonnt meistern

Für die Erstellung der Jahresabschlüsse 2016 ist eine Vielzahl an neuen gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Grund ist das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)

Aufgrund der maßgeblichen Änderungen, die bei der Anhangerstellung nach BilRUG zu beachten sind, reicht ein „Fortschreiben“ des Anhangs aus dem Vorjahr nicht aus. Um Haftungsrisiken zu vermeiden, sollte auf aktuelle Mustertexte zurückgegriffen werden. Diese berücksichtigen den neuen Gesetzesstand.

Anhangerstellung leicht gemacht

Anwendern von Bilanzbericht und Abschlussprüfung steht hierzu eine aktuelle Standard-Dokumentvorlage zur Verfügung.

Programmanwender von Kanzlei-Rechnungswesen, die kein Programm Bilanzbericht oder Abschlussprüfung einsetzen, können ab der Programm-DVD 10.1 auf die neue Funktion Anhangerstellung im Prozessbaum Jahresabschluss zugreifen.

Auswirkungen auf Erstellungsberichte

Die Änderungen des BilRUG betreffen aber nicht nur den Anhang. Zahlreiche weitere Änderungen sind bei der Anfertigung von Erstellungsberichten im Hauptbericht zu beachten. So sind Kalkulationstabellen, Kennzahlen, Grafiken sowie rechnende Standard-Textbausteine nicht „BilRUG-fähig“. Daher wird grundsätzlich davon abgeraten, Jahresübernahmen ins Jahr 2016 durchzuführen.

Neuanlage statt Jahresübernahme

Es wird empfohlen, für Erstellungsberichte und Anhänge im Wirtschaftsjahr 2016 mit Neuanlagen zu arbeiten. Dabei können Sie zwischen den Standarddokumentvorlagen oder der von Ihnen angepassten Kanzleidokumentvorlage wählen.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden Sie in der Info-Datenbank, Dok. Nr.
1080869
und Dok. Nr.
1071397
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Noch Fragen?

Fragen zum Programm Bilanzbericht beantwortet der Programmservice Bilanzbericht

Telefon +49 911 319-34735
E-Mail: bilanzbericht@datev.de

Fragen zum Programm Abschlussprüfung beantwortet der Programmservice Abschlussprüfung

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