Seit 2016 gilt die Neuregelung des §2b UstG, nach dem juristische Personen des öffentlichen Rechts für bestimmte Leistungen Umsatzsteuer abführen müssen. Ein Großteil der betroffenen Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen hat die Umstellung auf Ende 2022 verschoben. Jetzt ist es also Zeit, den Übergang in das neue System in Angriff zu nehmen. Steuerberater unterstützen dabei. Folgende zwei Teilschritte sind empfehlenswert.
Analyse und Bewertung der Umsätze
Um die in Zukunft umsatzsteuerrechtlich relevanten Umsätze ermitteln zu können, müssen sich juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) einen Überblick über alle Einnahmen und den zugrunde liegenden Sachverhalten verschaffen. Beispielsweise durch eine Einnahmeanalyse: Hierbei werden sämtliche Einnahmehaushaltsstellen in einer Tabelle gesammelt und ausgewertet. Die im Rahmen der Einnahmeanalyse ermittelten Tatsachen sind Ausgangspunkt für die Bestimmung des materiell-rechtlichen Klärungsbedarfs sowie etwaiger Risiken. Zusätzlich ist das sogenannte Vertragsscreening ein wichtiger Bestandteil der Umstellung. Dabei sind die relevanten bestehenden mündlichen und schriftlichen Verträge der jPöR steuerrechtlich zu bewerten, ebenso Verträge, die regelmäßig geschlossen werden.
Technische Umsetzung
Für eine reibungslose Umstellung sollten die erforderlichen Ressourcen bereitgestellt werden schaffen, um auch künftig alle Umsatzsteuerpflichten ordnungsgemäß erfüllen zu können. Aber auch mit professioneller Software lässt sich der Verwaltungsaufwand deutlich verringern. Optimal dafür sind die Lösungen DATEV Rechnungswesen kommunal und DATEV Unternehmen online. Sie sorgen für einen homogenen und automatisierten Prozess von der Rechnungsstellung über die Buchführung bis zur Erstellung von Umsatzsteuererklärungen. Die DATEV-Lösungen gewährleisten einen nahtlosen Datenaustausch zwischen verschiedenen Sachbereichen der jPöR und ihrem Steuerbereich. Das fördert auch eine effiziente Zusammenarbeit innerhalb der Körperschaft.
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