Fallstricke für Existenzgründer: das Markenrecht - 14. März 2013

Wer von uns beiden ist denn jetzt Pfiffi?

Start-up-Unternehmen benötigen nicht nur steuerliche und betriebswirtschaftliche, sondern auch markenrechtliche Beratung. Leider wird das häufig vernachlässigt.

DATEV magazin: Existenzgründern drohen viele, geradezu typische Fallen. Eine davon ist das Markenrecht. Warum?

DR. RENATE KROPP: Das Kind, ich meine das neue Unternehmen, braucht einen Namen. Bei dessen Wahl besteht das Risiko, dass an dem gewünschten Namen ein älteres Kennzeichenrecht besteht. In diesem Fall könnte dann das Unternehmen mit dem älteren Recht gegen die neu gegründete Firma Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Leider wird das bei der Wahl der Unternehmensbezeichnung häufig nicht berücksichtigt.

Die Zusammenarbeit von Steuerberater und Anwalt ist bei einer Existenz­gründung unabdingbar.

DATEV magazin: Prüft nicht das Registergericht vor der Eintragung, ob eine Verwechslungsgefahr mit anderen Unternehmen besteht?

DR. RENATE KROPP: Soweit ein Unternehmen ins Handelsregister eingetragen wird, erfolgt eine Prüfung, ob sich die neue Firma von bestehenden Eintragungen deutlich unterscheidet. Diese Prüfung umfasst aber nur die im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Betriebe und auch nur solche, die bereits am selben Ort oder in derselben Gemeinde bestehen.

DATEV magazin: Können Sie das etwas genauer erläutern?

DR. RENATE KROPP: Existiert ein älteres Unternehmen mit identischer Bezeichnung in der Nachbargemeinde, steht das der Eintragung der neuen Firma in ihrem örtlichen Handelsregister nicht entgegen. Gleichwohl kann das ältere Unternehmen kennzeichenrechtliche Ansprüche geltend machen.

DATEV magazin: Und falls ein älteres Unternehmen nicht im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen ist?

DR. RENATE KROPP: Dann berücksichtigt das Registergericht dessen Bezeichnung nicht, selbst wenn es am gleichen Ort ansässig ist. Gleichwohl kann das nicht eingetragene Unternehmen Ansprüche gegen das jüngere geltend machen. Gleiches gilt für ältere Marken und Internetdomains. Auch mit diesen kann eine neue Unternehmenskennzeichnung kollidieren.

DATEV magazin: Bietet sich bei einer Existenzgründung die Zusammenarbeit von Steuerberater und Rechtsanwalt nicht geradezu an?

DR. RENATE KROPP: Ich halte eine Zusammenarbeit von Steuerberatern und Rechtsanwälten, die im Bereich der Kennzeichenrechte besondere Kenntnisse haben, etwa Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz, bei einer Existenzgründung für unabdingbar.

DATEV magazin: Entstehen markenrechtliche Probleme auch bei Umwandlungen oder dem Wechsel der Rechtsform?

DR. RENATE KROPP: Hier spielen markenrechtliche Probleme in der Regel keine Rolle, solange sich nur der Rechtsformzusatz der Firma ändert. Durch einen Rechtsformwechsel gehen die Rechte an einer bereits vorher genutzten Unternehmensbezeichnung nicht verloren. Erfolgt mit dem Rechtsformwechsel jedoch eine Änderung der Unternehmensbezeichnung, so muss auch hier – wie bei jeder Umfirmierung – neu geprüft werden, ob die neue Bezeichnung Rechte Dritter verletzt.

DATEV magazin: Ist auch in diesem Fall eine Kooperation von Anwalt und Steuerberater geboten?

DR. RENATE KROPP: Fällt der Rechtsformwechsel mit einer Umfirmierung zusammen, sollte der Steuerberater, der das Unternehmen berät, einen Markenrechtler hinzuziehen. Dem Hausanwalt der Firma, der sich in der Regel nicht intensiv mit dem Kennzeichenrecht beschäftigt, fehlen oftmals die not- wendigen rechtlichen Kenntnisse für die zutreffende Beurteilung der Rechtslage.

Zu den Autoren

RK
Dr. Renate Kropp

ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz. Sie ist Partner bei Cöster & Partner Rechtsanwälte in Nürnberg sowie Lehrbeauftragte für Presse- und Medienrecht im Studiengang Technikjournalismus an der technischen Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg.

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Robert Brütting

Rechtsanwalt in Nürnberg und Fachjournalist Recht sowie Redakteur beim DATEV magazin

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