Internationale Abschlussprüfung - 11. Juli 2013

Termingebunden

Als Folge der Globalisierung sind immer mehr mittelständische Unternehmen europaweit oder auch weltweit unternehmerisch aktiv. Die internationale Tätigkeit wirkt sich auf den Jahresabschluss und dessen Prüfung aus.

Im handelsrechtlichen Einzelabschluss werden die rechnungslegungsrelevanten Vorgänge mit Auslandsbezug unkonsolidiert abgebildet. Er steht deshalb im Fokus unserer exemplarischen Betrachtungen.

Prüfungsplanung

International tätige Gesell­schaften werden bei der Anforderung von Infor­mationen aus dem Ausland mit inter­kulturell differierenden Zeit­auf­fassungen konfrontiert. Längere Antwort­zeiten auf Informations­anforderungen sind bei der Prüfungs­planung zu berück­sichtigen. Fehlende Infor­mationen oder Dokumente lassen sich so recht­zeitig gegenüber dem geprüften Unternehmen kommuni­zieren und der vor­ge­gebene End­termin realisieren.
Als unverzichtbar sehen wir die Vorgabe eines verbindlichen Zeitplans durch die Muttergesellschaft an. Dieser ist von der Geschäftsführung und den mit dem Jahresabschluss befassten externen Beratern der ausländischen Gesellschaft schriftlich zu bestätigen. Die meisten Prüfungsunterlagen aus dem Ausland sind in Englisch abgefasst, manche Dokumente in ihrer jeweiligen Landessprache. Dies gilt beispielsweise für Unterlagen aus Asien, arabischen Ländern oder Osteuropa. Hier sind rechtzeitig Übersetzungen vom Mandanten anzufordern. Die personelle Zusammensetzung der Prüfungsteams bei Unternehmen mit Auslandsbezug unterscheidet sich nicht wesentlich von der rein nationaler Abschlussprüfungen. Englische Sprachkenntnisse werden heutzutage vorausgesetzt. Weitere Fremdsprachenkenntnisse im Prüfungsteam sind natürlich von Vorteil, wenn die Dokumente und Buchungsbelege überwiegend in einer solchen Fremdsprache abgefasst sind. Gegebenenfalls sind Spezialisten ins Team zu integrieren oder fallweise hinzuzuziehen. Zu denken wäre hier an Personen mit einschlägigen Erfahrungen in der Prüfung von international tätigen Unternehmen, mit Kenntnissen zum ausländischen Gesellschaftsrecht oder speziellen ausländischen Steuerrechtskenntnissen.

Finanzanlagen

Prüfungsschwerpunkt bei den Finanzanlagen ist die Bewertung der Tochtergesellschaften oder wesentlichen Beteiligungen. Maßgebliche Prüfungsunterlagen dafür sind Planungsrechnungen, Liquiditätsplanungen und Jahresabschlüsse der ausländischen Unternehmen. Diese müssen rechtzeitig vor Ende der eigenen Prüfungshandlungen vorliegen. Im Falle abweichender Abschlussstichtage kann es in Einzelfällen notwendig sein, auf einen Zwischenabschluss der ausländischen Gesellschaft zurückzugreifen. Dieser ist rechtzeitig vom Mandanten anzufordern. Bei ausländischen Beteiligungen mit Fremdgesellschaftern ist frühzeitig ein Konsens über die Ausübung von Bewertungsspielräumen im ausländischen Einzelabschluss herzustellen, um unnötige Diskussionen zu verhindern. Bei wesentlichen Beteiligungen oder Beteiligungen in angespannter wirtschaftlicher Lage kann es notwendig sein, die Bilanzierung und die wirtschaftlichen Problembereiche zusammen mit dem Mandanten in einem persönlichen Gespräch vor Ort zu klären.

Forderungen und Verbindlichkeiten

Gegenüber ausländischen Dritten sind Saldenbestätigungen für Forderungen und Verbindlichkeiten ein geeignetes Mittel als Prüfungsnachweis. Es überrascht immer wieder, mit welchen Empfindlichkeiten diesen Abstimmungen im Ausland in Einzelfällen begegnet wird. Es empfiehlt sich, die Bestätigungen aus dem Ausland durch Geschäftspartner, Rechtsanwälte oder Banken rechtzeitig anzufordern, eventuell auch zu einem vorgelagerten Bestätigungsstichtag oder durch die Nutzung elektronischer Übermittlungsverfahren. Im Vorfeld sind Überlegungen zur Authentizität und Autorisierung des Absenders notwendig, um Manipulationen bei den Bestätigungen auszuschließen. Aufgrund der erhöhten organisatorischen Anforderungen an den Versand der Saldenbestätigungen kann ergänzend auf alternative Prüfungshandlungen für den Nachweis der Forderungen und Verbindlichkeiten zurückgegriffen werden.
Bei der Prüfung der Periodenabgrenzung (Cut-off-Prüfung) ist sicherzustellen, dass zu jedem Wareneingang auch eine entsprechende Verbindlichkeit gebucht wurde. Umgekehrt muss zu einer Verbindlichkeit aus einer Lieferantenrechnung auch ein Wareneingang erfasst werden. Abgrenzungsfehler treten erfahrungsgemäß bei international tätigen Unternehmen deutlich häufiger auf als bei Unternehmen, die nur im Inland tätig sind. Entsprechend ist für die Cut-off-Prüfung eines international tätigen Unternehmens die korrekte Berücksichtigung der Lieferbedingungen im Jahresabschluss der Gesellschaft unter Berücksichtigung der Incoterms ein Schwerpunkt.

Von Vorteil ist es, wenn auf Mitglieder eines internationalen Netzwerkes zurückgegriffen werden kann.

Vorratsvermögen

Im Ausland lagerndes Vorrats­vermögen des inländischen Unternehmens, beispiels­weise Konsignations­lager, unter­liegt ebenfalls einer jährlichen körper­lichen Bestands­aufnahme. Zur Vermeidung zeitlicher Verzöger­ungen bietet es sich an, diese entweder im Rahmen einer permanenten Inventur oder als vor­ge­lagerte Stich­tags­inventur aufzunehmen. Bei wesent­lichem Vorrats­vermögen muss der Abschlussprüfer bei der Bestands­aufnahme mit anwesend sein, um sich durch aussage­bezogene Prüfungs­handlungen hin­sichtlich Menge und Beschaffen­heit der Vorräte ein Urteil zu verschaffen. Hierzu ist es nicht zwingend notwendig, selbst im Ausland vor Ort zu sein, sondern man kann sich fachlich geeigneter Personen bedienen. Hierfür ist es von Vorteil, wenn entweder die Prüfungs­gesellschaft mit Nieder­lassungen selbst im Ausland tätig ist oder im Falle einer regional tätigen Prüfungs­gesellschaft auf Mitglieder eines inter­nationalen Netz­werkes zurück­greifen kann. Um zeitliche Buchungs­unterschiede innerhalb verbundener bzw. beteiligter Unternehmen zu vermeiden, bietet es sich an, Warenbewegungen und sonstige Dienstleistungen vor dem Bilanzstichtag nicht mehr zuzulassen bzw. deutlich einzuschränken. Warenlieferungen mit Dritten oder innerhalb des Verbundbereiches sind aufgrund der Entfernungen, wie beispielsweise bei Schiffs- oder Speditionslieferungen, am Bilanzstichtag noch unterwegs. So ist etwa bei einer Verschiffung aus Asien eine Lieferzeit von vier bis sechs Wochen zu berücksichtigen. Die Eigentumsverhältnisse dieser „schwimmenden“ oder „rollenden“ Ware sind streng nach den vereinbarten Incoterms zu bestimmen. Zur Abgrenzung des Gefahrenübergangs ist ein Schwerpunkt die Prüfung der Handhabung durch das Unternehmen. Dazu wird in der Regel auf Speditionspapiere, die Lieferbedingungen und den späteren Wareneingang zurückgegriffen.

Sicherungsgeschäfte

Für international tätige Unternehmen sind die Veränderungen der Wechselkurse oftmals von entscheidender Bedeutung. Daher sichern auch im Mittelstand viele Unternehmen ihre Geschäfte im Fremdwährungsbereich durch Derivate ab. Die Überprüfung der Voraussetzungen der handelsrechtlichen Bilanzierung der Sicherungsbeziehungen (Hedge-Bilanzierung), aber auch die Umsetzung einer Hedge-Bilanzierung im Rechnungswesen sowie die korrekte Darstellung der Angabepflichten im Anhang stellen eine besondere Herausforderung für das Unternehmen und den Abschlussprüfer dar. Für die Darstellung kann im Anhang auf einen Hedge-Spiegel zurückgegriffen werden. Schwerpunktmäßig wird geprüft, ob die formalen Voraussetzungen eingehalten wurden. Verzichtet das Unternehmen auf die Bildung einer geschlossenen Position, steht die Prüfung drohender Verluste aus schwebenden Geschäften im Vordergrund. Hierzu kann in der Regel auf eine Marktbewertung der Geschäftsbanken zurückgegriffen werden.

Lagebericht

Im Lagebericht ist eine ausgewogene Darstellung der Chancen und Risiken aus der Geschäftstätigkeit im Ausland zu berücksichtigen. Besondere Bedeutung kommt hierbei der Kursentwicklung der Fremdwährungen für die Darstellung des Geschäftsverlaufes sowie des Prognosebereiches im Lagebericht zu. Die angemessene Darstellung der Risiken aus der internationalen Tätigkeit sowie der Umgang mit den Wechselkursrisiken – etwa durch Sicherungsgeschäfte – stehen im Vordergrund der Prüfung.

Die Prüfungsabwicklung bei international tätigen Mandanten verlangt verstärkt eine konsequente Prüfungsplanung.

Fazit

Die Abschluss­prüfung bei international tätigen Unternehmen unterscheidet sich nicht wesentlich von der Prüfung eines national tätigen Unternehmens. Die Prüfungs­inhalte bleiben grundsätzlich gleich, jedoch werden die Prüfungs­gebiete hinsichtlich des Auslands­bezugs erweitert. Die Prüfungs­abwicklung bei international tätigen Mandanten verlangt verstärkt eine konsequente Prüfungs­planung, um gesetzte Endtermine einhalten zu können. Dennoch wird man als Abschluss­prüfer immer wieder mit unvorher­gesehenen Informationen und Ereignissen aus dem Ausland konfrontiert werden, die eine vertiefende Prüfung mit erhöhtem Zeit­aufwand erfordern.

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Zu den Autoren

Dr. Günter Kaindl

Partner in der HLB Dr. Hußmann & Kollegen GmbH & Co. KG Wirtschafts­prüfungs­gesellschaft und in der HLB Dr. Stürzenhofecker – Hacker – Dr. Hußmann oHG Steuer­beratungs­gesellschaft, Nürnberg. Sein Tätigkeits­gebiet umfasst schwerpunkt­mäßig die Prüfung von Einzel- und Konzern­abschlüssen international tätiger, mittel­ständischer Gesellschaften und deren steuerliche Betreuung.

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Dr. Stefan Lütke

Partner in der HLB Dr. Hußmann & Kollegen GmbH & Co. KG Wirtschafts­prüfungs­gesellschaft und in der HLB Dr. Stürzenhofecker – Hacker – Dr. Hußmann oHG Steuer­beratungs­gesellschaft, Nürnberg. Sein Tätigkeits­gebiet umfasst schwerpunkt­mäßig die Prüfung von Einzel- und Konzern­abschlüssen international tätiger, mittel­ständischer Gesellschaften und deren steuerliche Betreuung.

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