Kommentar zum Leistungsschutzrecht - 14. März 2013

Ein Schlag gegen das Internet

Die ITK-Branche lehnt das am 1. März im Bundestag verabschiedete Leistungsschutzrecht entschieden ab.

Die ITK-Branche lehnt das am 1. März im Bundestag verabschiedete Leistungsschutzrecht für Presseverlage entschieden ab. Neben der Internetwirtschaft und zahlreichen Anwendern sind selbst viele Journalistenverbände aus guten Gründen gegen das Gesetz. Das Leistungsschutzrecht ist überflüssig und innovationsfeindlich und wurde gegen die Empfehlungen der meisten Rechtsexperten durch das Parlament gejagt.
In dem beschlossenen Gesetz bleiben viele verfassungs- und europarechtliche Fragen offen. Selbst bei den Abgeordneten herrscht Uneinigkeit darüber, ob und bis zu welchem Umfang die in Suchmaschinen üblichen Textanrisse (sogenannte Snippets) künftig erlaubt sind oder nicht. Die Bundesregierung will diese Abwägung nun den Gerichten überlassen und nimmt dafür rechtliche und ökonomische Unsicherheit in Kauf. So ist jahrelanger Rechtsstreit vorprogrammiert.
Der BITKOM lehnt das Leistungsschutzrecht aber vor allem deshalb ab, weil die Rechte der Autoren an ihren Texten bereits durch das Urheberrecht umfassend geschützt sind. Das Gesetz führt außerdem zu unabsehbaren Folgen für viele innovative Online-Dienste, die sich mit der Aufbereitung von Online-Inhalten befassen und dabei zum Teil auch auf Verlagsinhalte zugreifen. Unklar ist zum Beispiel, worum es sich bei einem im Gesetzestext genannten Presseerzeugnis genau handelt und wer eigentlich Inhaber des Schutzrechtes ist.
Anstatt neue Hürden für Internetunternehmen aufzubauen, sollte man dieser hoch innovativen Branche den Rücken stärken und dafür sorgen, dass sie in Deutschland wachsen und Arbeitsplätze schaffen kann. Nachdem auf Betreiben der Bundesländer bereits die Finanzierungsbedingungen für Start-ups verschlechtert wurden, folgte nun ein zweiter Schlag gegen das Internet.
Nach zahlreichen Änderungen am Gesetzestext ist inzwischen völlig unklar, was mit dem Gesetz überhaupt erreicht werden soll. Die Entwicklung innovativer, hochwertiger
Mediendienste im Internet, die in Verbindung mit funktionierenden Abrechnungsmodellen zusätzliche Einnahmen für die Verlage generieren könnten, ersetzt es jedenfalls nicht.

Zum Autor

Dr. Bernhard Rohleder

Hauptgeschäftsführer des BITKOM e.V.

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