Berufspolitik - 16. Oktober 2019

Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte (ESEF)

WPK, Mitteilung vom 15.10.2019

Die WPK hat mit Schreiben vom 11. Oktober 2019 gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) eine Stellungnahme zum Referentenentwurf zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte (ESEF) abgegeben.

Die WPK weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass der Referentenentwurf einen Paradigmenwechsel darstellt, da die Anforderungen für das Offenlegungsformat der nach dem WpHG zu veröffentlichenden Jahresfinanzberichte bereits für die Aufstellung handelsrechtlicher Abschlüsse und Lageberichte vorgeschrieben werden sollen. Sowohl für die betroffenen Unternehmen als auch deren Abschlussprüfer wäre dies mit erheblichen Belastungen verbunden.

Die wesentlichen Forderungen der WPK lauten:

  • Die Umsetzung der Vorgaben der Transparenzrichtlinie sowie die Vorgaben der ESEF-Verordnung sollten vorrangig im WpHG erfolgen und nicht im HGB.
  • Für das weitere Gesetzgebungsverfahren sollte konsequent zwischen einem Aufstellungsformat und einem Offenlegungsformat unterschieden werden. Die bestehenden und bewährten Prozesse zur Aufstellung und Prüfung der externen Rechnungslegung sollten insoweit unverändert bleiben.
  • Die im Referentenentwurf vorgesehene Pflicht der Anwendung von ESEF als handelsrechtliches Aufstellungsformat für Jahresabschluss, Konzernabschluss, Lagebericht und Konzernlagebericht für kapitalmarktorientierte Unternehmen sollte ersatzlos gestrichen werden.
  • Für das Offenlegungsformat nach ESEF sollten entsprechende Regelungen zur Offenlegung und deren Prüfung geschaffen werden. Hierbei sollte eine Harmonisierung mit anderen EU-Mitgliedstaaten erzielt werden. Deutsche Insellösungen müssen vermieden werden.
  • Die Ergebnisse der Kosten-Nutzen-Analyse der ESMA sind zu berücksichtigen.

Zum Hintergrund:

Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen gemäß Referentenentwurf ihre Jahresfinanzberichte im ESEF-Format erstellen. Damit sollen die Jahresfinanzberichte leichter zugänglich gemacht, analysiert und verglichen werden können.

Im Referentenentwurf ist zudem vorgesehen, dass Inlandsemittenten bereits den handelsrechtlichen Jahresabschluss sowie den Lagebericht nach Maßgabe der ESEF-Verordnung aufzustellen haben.