WPK, Mitteilung vom 05.05.2021
Die WPK hat mit Schreiben vom 30. April 2021 zu dem Konsultationspapier des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) zur Überarbeitung der im Code of Ethics (Code) enthaltenen Begriffe „Einheit von öffentlichem Interesse“ (Public Interest Entity – PIE) und „Kapitalmarktnotierte Einheit“ (Listed Entity) Stellung genommen (Proposed Revisions to the Definitions of Listed Entity and Public Interest Entity in the Code).
Die WPK begrüßt das Projekt zwar insofern, als es darauf abzielt, die Definitionen von PIE und Listed Entity im Code und den International Standards on Auditing (ISA) anzugleichen beziehungsweise konsistenter auszugestalten.
Kritikpunkte der WPK
Dieses Ziel wird allerdings nach Ansicht der WPK mit den Regelungsvorschlägen leider nicht erreicht. Kritisch erachtet die WPK insbesondere die folgenden Punkte:
- Pflicht zur Anwendung der neuen PIE-Kategorien auch in Jurisdiktionen, die – wie die EU – bereits über eigene robuste PIE-Definitionen verfügen.
- Erweiterung der PIE-Definition um Einheiten, die Vorsorgeleistungen erbringen oder kollektive Anlageinstrumente anbieten.
- Einführung einer Verpflichtung zur Prüfung, ob zusätzliche Einheiten als PIE zu behandeln sind.
- Einführung einer Verpflichtung zur Angabe im Bestätigungsvermerk, ob der Prüfungsmandant als PIE behandelt wurde.
Quelle: WPK