WPK, Mitteilung vom 31.01.2020
Auf der Grundlage der zuletzt veröffentlichten Transparenzberichte hat die Wirtschaftsprüferkammer die nachfolgend zur Verfügung stehende Liste der Unternehmen von öffentlichem Interesse im Sinne des § 319a Abs. 1 HGB zusammengestellt.
Die Wirtschaftsprüferkammer übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und letzte Aktualität der Angaben.