Bekämpfung der Geldwäsche - 28. Februar 2024

WPK aktualisiert Übersicht der Listen der Länder mit hohem Geldwäscherisiko

WPK, Mitteilung vom 28.02.2024

Die Financial Action Task Force (FATF) hat mit Mitteilung vom 23. Februar 2024 die Liste der Länder aktualisiert, die unter FATF-Beobachtung stehen („Graue Liste“). Zu den hier neu gelisteten Ländern gehören Kenia und Namibia. Nicht mehr unter FATF-Beobachtung stehen Barbados, Gibraltar, Uganda und die Vereinigten Arabischen Emirate. Mit Mitteilung vom selben Tag hat die FATF eine Liste mit den Ländern veröffentlicht, die von der FATF eine Aufforderung zum Handeln erhalten haben („Schwarze Liste“). Neuerungen gab es jedoch nicht.

Die WPK hat ihre Übersicht der Listen zuletzt am 27. Februar 2024 aktualisiert und diese informationshalber im Mitgliederbereich „Meine WPK“ bereitgestellt.

Hintergrund

Die FATF und ihre Regionalgruppen überprüfen Länder auf Defizite im Hinblick auf wesentliche Empfehlungen der FATF zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Stellen die FATF und ihre Regionalgruppen Mängel bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in einem Land fest, so wird dieses unter FATF-Beobachtung gestellt oder zum Handeln aufgefordert.

Die Europäische Kommission hat Drittstaaten mit hohem Risiko festgelegt (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675 vom 14. Juli 2016). Diese wurde zuletzt geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2070 vom 18. August 2023, die am 1. Oktober 2023 in Kraft getreten ist.

Quelle: WPK