WPK, Mitteilung vom 25.03.2021
Am 25. Februar 2021 hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum notariellen Berufsrecht vom 18. November 2020 in erster Lesung an den Rechtsausschuss verwiesen.
Die WPK hat dies zum Anlass genommen, dem Rechtsausschuss einige der bereits zum Referentenentwurf vorgebrachten, im Regierungsentwurf aber nicht aufgegriffenen Vorschläge zu WPO-Änderungen erneut zu übermitteln. Über die Neuerungen des Referentenentwurfs berichtete die WPK im WPK Magazin 3/2020, Seite 53.
Die Anregungen betreffen schwerpunktmäßig Neuerungen, die aus Sicht der WPK nicht erforderlich sind, da sie bereits nach derzeitiger Rechtslage gelten, etwa nach dem allgemeinen Verwaltungsrecht. Beispielhaft sei hier die vorgesehene Regelung zur Protokollierung der Bestellung als Wirtschaftsprüfer genannt (§ 17 Abs. 4 WPO-E). Diese Regelung ist entbehrlich, da dies bereits nach derzeitiger Verwaltungspraxis gilt. Entbehrlich ist außerdem die Einholung einer Unterschrift des Wirtschaftsprüfers auf dem Protokoll (§ 17 Abs. 4 Satz 2 WPO-E). Diese Regelung würde den bürokratischen Aufwand unnötig erhöhen.
Quelle:WPK