Berufsrecht - 29. Januar 2020

Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex: BMJV prüft reformierten Kodex

WPK, Mitteilung vom 28.01.2020

Am 23. Januar 2020 hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex die neue Fassung des Kodex beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Prüfung eingereicht. In Kraft treten wird der Kodex, sobald er im Bundesanzeiger veröffentlicht ist.

Wesentliche inhaltliche Neuerungen gegenüber der bisherigen 2017er-Fassung des Kodex betreffen insbesondere die Einführung von Grundsätzen zur Information über die wesentlichen rechtlichen Vorgaben für verantwortungsvolle Unternehmensführung. Einen Schwerpunkt setzt die Regierungskommission darüber hinaus in der Konkretisierung der Anforderungen an die Unabhängigkeit von Anteilseignern im Aufsichtsrat. So gibt die Kommission mit einem Kriterienkatalog Hilfestellung für die Beantwortung der Frage, wann ein Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat als nicht mehr unabhängig angesehen werden kann.