Berufspolitik - 29. Januar 2020

Regierungsentwurf zum ESEF-Umsetzungsgesetz

Kritik an der Aufstellungslösung wurde vernommen – nun doch Offenlegungslösung
WPK, Mitteilung vom 28.01.2020

Am 22. Januar 2020 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte (sog. ESEF-UG) beschlossen und am Folgetag veröffentlicht.

Die wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Referentenentwurf:

  • Anstelle der ursprünglich in § 264 HGB vorgesehenen Aufstellungslösung hat sich das BMJV nun doch für eine weniger in den Aufstellungsprozess der Unternehmen eingreifende Offenlegungslösung entschieden (§ 328 HGB-E).
  • Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung ist nun in § 317 Abs. 3b HGB-E explizit auch eine Prüfung des Offenlegungsformats vorgesehen. Aus der Gesetzesbegründung ergibt sich, dass der Abschlussprüfer insoweit zu beurteilen hat, ob die Wiedergaben in allen wesentlichen Belangen „ESEF-konform“ erstellt worden sind.
  • In einem besonderen Abschnitt des Bestätigungsvermerks ist über das Ergebnis der Prüfung zu berichten (§ 322 Abs. 1 HGB-E).
  • Die ursprünglich vorgesehene elektronische Signatur von Bilanzeid und Abschluss wird nicht weiter verfolgt. Stattdessen ist nun eine schriftliche Entsprechenserklärung beizufügen, die dann Bestandteil der ESEF-Offenlegung werden soll.

Zudem wird in der Begründung zum Regierungsentwurf eingeräumt, dass die im Referentenentwurf geschätzten Kosten für die Unternehmen deutlich zu gering ausgefallen sind. Folglich legt die Bundesregierung in ihrer Ex-ante-Betrachtung die jeweils oberen Schätzwerte der ESMA zugrunde.

Zusätzliche Prüfungskosten waren in der Kostenschätzung des Referentenentwurfs nicht angesetzt. Aufgrund der Rückmeldungen der Organisationen wird im Regierungsentwurf nun ein voraussichtlicher durchschnittlicher Mehraufwand je Prüfung in Höhe von 25.000 Euro geschätzt.

Zum Hintergrund

Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen ihre Jahresfinanzberichte im ESEF-Format erstellen. Damit sollen die Jahresfinanzberichte leichter zugänglich gemacht, analysiert und verglichen werden können.

Im Referentenentwurf war ursprünglich vorgesehen, dass Inlandsemittenten bereits den handelsrechtlichen Jahresabschluss sowie den Lagebericht nach Maßgabe der ESEF-Verordnung aufzustellen haben.

Die WPK hat am 11. Oktober 2019 gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) eine Stellungnahme zum Referentenentwurf abgegeben. Darin weist die WPK darauf hin, dass der Referentenentwurf einen Paradigmenwechsel darstellt, da die Anforderungen für das Offenlegungsformat der nach dem WpHG zu veröffentlichenden Jahresfinanzberichte bereits für die Aufstellung handelsrechtlicher Abschlüsse und Lageberichte vorgeschrieben werden sollen. Sowohl für die betroffenen Unternehmen als auch deren Abschlussprüfer wäre dies mit erheblichen Belastungen verbunden.