KfQ - 8. Juli 2020

Qualitätskontrolle 2019: Maßnahmen im Qualitätskontrollverfahren unverändert auf niedrigem Niveau

WPK, Mitteilung vom 07.07.2020

Ende 2019 waren 3.132 Praxen zur Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen befugt (2018: 3.230). In diesen Praxen waren am Jahresende nahezu unverändert rund 61 % aller WP/vBP tätig. 69 % der Wirtschaftsprüfer und 16 % der vereidigten Buchprüfer sind weiterhin befugt, gesetzliche Abschussprüfungen durchzuführen.

Die Kommission für Qualitätskontrolle wertete 413 Qualitätskontrollberichte (2018: 710) aus. Lediglich nach 56 Qualitätskontrollen (14 %, Vorjahr: 11 %) waren Auflagen und/oder Sonderprüfungen erforderlich. In den übrigen Fällen wurden die bestehenden Mängel bereits während oder unmittelbar nach den Qualitätskontrollen abgestellt, sodass der Erlass von Maßnahmen nicht erforderlich war. Der Schwerpunkt der festgestellten Mängel lag unverändert wie schon in den Vorjahren im Bereich der Auftragsabwicklung, insbesondere in der Anwendung des risikoorientierten Prüfungsansatzes.

Die WPK hat 2019 insgesamt sechs Fortbildungs- und zwei Ausbildungsveranstaltungen für Prüfer für Qualitätskontrolle durchgeführt.

Die Kommission für Qualitätskontrolle hat den Vorstand über 17 Einzelfeststellungen von erheblicher Bedeutung informiert.

Mitglieder der Kommission für Qualitätskontrolle haben an sieben Qualitätskontrollen teilgenommen. Bei sieben Prüfern für Qualitätskontrolle wurde von der Kommission für Qualitätskontrolle eine Untersuchung durchgeführt, die zwischenzeitlich alle abgeschlossen werden konnten.

Die Kommission für Qualitätskontrolle hat darüber hinaus im Jahr 2019 begonnen, den „Hinweis zur Berichterstattung über eine Qualitätskontrolle“ zu überarbeiten und einen gesonderten „Hinweis zur Durchführung und Dokumentation einer Qualitätskontrolle“ zu entwickeln.