Berufsstand - 11. Juli 2022

Praxishinweis: Abschlussprüfung

WPK, Mitteilung vom 08.07.2022

Zur Verbesserung der Prüfungsqualität führt die WPK eine stichprobenweise Durchsicht der von den prüfungspflichtigen Unternehmen im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahres- und Konzernabschlüssen durch. Basierend auf den dabei getroffenen Feststellungen hat die WPK im Jahr 2018 einen Praxishinweis herausgegeben.

Mit der jetzt vorliegenden Aktualisierung unseres Praxishinweises zur Abschlussprüfung berücksichtigen wir Änderungen in den zugrunde liegenden Rechnungslegungsnormen für Jahres- und Konzernabschlüsse nach dem Handelsgesetzbuch (HGB). Eingegangen wird auf die folgenden Bereiche:

  • Einzelangaben des Anhangs,
  • Ausweis von Abzinsungs- und Fremdwährungseffekten,
  • Prognoseberichterstattung im Lagebericht,
  • Kapitalflussrechnung sowie
  • Steuerüberleitungsrechnung.

Quelle: WPK