WPK - 10. Dezember 2019

Herbstsitzung des Beirates der WPK

WPK, Mitteilung vom 09.12.2019

Am 4. Dezember 2019 fand die zweite Sitzung des Beirates der WPK im Jahr 2019 statt.

Bericht des Vorstandes

Präsident Gerhard Ziegler leitete seinen Bericht mit einem Zwischenfazit nach einem Jahr und drei Monaten der Amtszeit des Vorstandes ein. Er betonte die zielgerichtete und konstruktive Zusammenarbeit im Vorstand und kam zu dem Schluss, dass der Vorstand bereits viele seiner gesteckten Ziele habe erreichen können.

  • So habe der Vorstand die Umsetzung der Vorgaben aus der Abschlussprüferrichtlinie in deutsches Recht überprüfen können, die zu Änderungsvorschlägen zur Klarstellung und Präzisierung der Satzung für Qualitätskontrolle geführt haben (vgl. unten).
  • Außerdem habe man durch die Einführung des modularisierten Wirtschaftsprüfungsexamens, das seit diesem Jahr durchgeführt wird, einen großen Fortschritt im Bemühen um den Berufsnachwuchs erreicht.
  • Der Vorstand habe außerdem geeignete Vorgaben für den neuen Ausbildungsberuf „Fachwirt Wirtschaftsprüfung (WPK)“ entwickeln können. Die Prüfungsordnung habe er in seiner Sitzung am 27. November 2019 erlassen.
  • Im Übrigen habe der Vorstand die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zusammenführung der Prüferberufe entwickeln können.

Im Anschluss ging Ziegler auf aktuelle gesetzgeberische Aktivitäten ein. Im Fokus des Vorstandes stehen derzeit insbesondere folgende Vorhaben:

  • Der Gesetzentwurf zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen sehe eine vom Vorstand kritisierte Aufteilung der Meldepflicht auf den Intermediär und den Steuerpflichtigen vor. Diese führe zu administrativem Mehraufwand und wahre nicht die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht von Berufsgeheimnisträgern. Die WPK habe ihre Positionen in einer gemeinsamen Stellungnahme mit der BStBK und der BRAK erläutert und in der Sachverständigenanhörung im Finanzausschuss des Bundestages bekräftigt.
  • Die vom Bundesjustizministerium angestoßene Neuordnung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler komme ins Rollen. Nach einem Eckpunktepapier soll die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin übertragen werden und die Einhaltung der bisher in der Finanzanlagenvermittlungsverordnung geregelten materiellen Vorgaben künftig durch eine risikoorientierte Prüfung der BaFin „ohne Rückgriff auf Wirtschaftsprüfer“ überprüft werden. Dem Vernehmen nach existiere inoffiziell auch bereits ein Referentenentwurf.

    In ihrer Stellungnahme zum Eckpunktepapier hinterfragte die WPK, ob die Qualität der Aufsicht tatsächlich höherwertig sei, wenn ein Großteil der BaFin-Prüfungen nach Aktenlage vorgenommen wird und wenn diese Akten zudem im Wesentlichen aus von den zu prüfenden Personen selbst hochgeladenen, digitalisierten Dokumenten bestehen. Die WPK habe dringend angeraten, den Berufsstand der WP/vBP im bisherigen Umfang als externe Dritte und sachverständige Prüfer in die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler einzubeziehen.

    Im Übrigen sei in diesem Vorhaben eine neue Meldepflicht des Abschlussprüfers vorgesehen, die einen weiteren Schritt zur Schwächung der gesetzlichen Verschwiegenheit darstellen würde.

  • Der Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität sehe ein Anreizsystem für Unternehmen vor, aus eigenem Antrieb interne Untersuchungen durchzuführen. Voraussetzung sei eine enge Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden einschließlich der Zurverfügungstellung wesentlicher Dokumente aus internen Untersuchungen. Wenngleich die internen Untersuchungen ein freiwilliges Mittel der Unternehmen sein sollen, gebe es nach dem Gesetzentwurf die Möglichkeit der Beschlagnahme von Unterlagen aus der unternehmensinternen Untersuchung.Die WPK setze sich insbesondere dafür ein, entsprechende Aufzeichnungen von beauftragten Berufsgeheimnisträgern von der Beschlagnahme auszunehmen.
  • Ein Thema andauernder Relevanz sei auch das Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie. Die in der Vierten Geldwäscherichtlinie noch vorgesehenen Einschränkungen bei der Meldepflicht der zur berufsrechtlichen Verschwiegenheit Verpflichteten werden auf Fälle der Rechtsberatung oder der Prozessvertretung verengt.Zudem werde das Bundesfinanzministerium ermächtigt, Sachverhalte bei Immobilien-Erwerbsvorgängen zu bestimmen, die von den Verpflichteten stets zu melden sind. Auch dies seien Durchbrechungen der Verschwiegenheitspflicht.

Insbesondere vor dem Hintergrund der diesen Vorhaben zu entnehmenden Tendenz des Gesetzgebers, die Verschwiegenheit zu verengen, zu durchlöchern und aufzuweichen, spreche sich der Vorstand dafür aus, zusammen mit anderen betroffenen Berufen die Möglichkeiten öffentlichkeitswirksamer Aktivitäten auszuloten, mit denen für die berufliche Verschwiegenheitspflicht geworben werden könne. Ein Grundsatzpapier hierzu sei bereits beschlossen und man stimme sich derzeit mit den anderen Kammern ab.

Sodann thematisierte Ziegler die aktuelle Regulierungsdebatte im Vereinigten Königreich. Dort sehe sich der Berufsstand der Abschlussprüfer einer Reihe von kritischen Untersuchungen und Berichten ausgesetzt. Auslöser seien „Bilanzskandale“, vor allem der Zusammenbruch des zweitgrößten britischen Baukonzerns Carillion gewesen. Infolge der Untersuchungen und Berichte werden derzeit folgende Maßnahmen debattiert:

  • operative, firmeninterne Trennung des Prüfungs- und Beratungsgeschäfts bei großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bis hin zur vollständigen rechtlichen Trennung? verpflichtende Joint Audits
  • umfassende Regulierung und Überwachung der Prüfungsausschüsse von Unternehmen, insbesondere hinsichtlich des Auswahlprozesses zur Bestellung des Abschlussprüfers? Regelungen für die Eigentumsverhältnisse von Prüfungsgesellschaften
  • Verkürzung der Ausschreibungs- und Rotationszeiten bei Unternehmen von öffentlichem Interesse
  • Wettbewerbsverbote
  • Maßnahmen, mit denen Investoren und Aufsichtsbehörden die Unternehmen und deren Abschlussprüfer besser zur Rechenschaft ziehen können

Der Vorstand beobachte die aktuelle Entwicklung sehr genau. Welche Reformschritte letztlich tatsächlich angegangen werden, werde sich zeigen. Besondere Bedeutung werde dem für Februar 2020 erwarteten Brydon-Abschlussbericht beizumessen sein.

Abschließend wies Ziegler auf die Kammerversammlung am 15. Mai 2020 in Berlin hin. Am Vorabend finde ein Get-together im Restaurant Golvet statt.

Satzungsänderungen

Mit Blick auf das Satzungsrecht der WPK wurden Änderungen beschlossen. So stimmte der Beirat für eine Änderung der Satzung für Qualitätskontrolle. Die Änderungen betreffen die §§ 2, 16 bis 18, 20, 22, 23, 25, 26 und 29 sowie die Anlage zu § 23. Der Beschlussfassung voraus gingen fünf Sitzungen des Projektausschusses „Evaluation der Umsetzung der EU-Regulierung“, der die Implementierung der Vorgaben aus der europäischen Abschlussprüferrichtlinie in deutsches Recht überprüft und auf dieser Grundlage Änderungsvorschläge zur Klarstellung und Präzisierung der Satzung für Qualitätskontrolle erarbeitet hat.

Der Beirat beschloss einstimmig eine
Änderung der Gebührenordnung der WPK
. Auf Vorschlag des Vorstandes und des Haushaltsausschusses hat der Beirat neue Gebührentatbestände für die Zulassungs- und Prüfungsgebühren für die Fortbildungsprüfung zum beziehungsweise zur „Fachwirt/-in Wirtschaftsprüfung (WPK)“ eingeführt. Für die Bearbeitung eines Antrages auf Zulassung zu der Prüfung wird eine Gebühr von 150 Euro erhoben, für die Durchführung des Prüfungsverfahrens 600 Euro.

Der im Anschluss einstimmig gefasste Beschluss zur Änderung der Berufssatzung für WP/vBP dient überwiegend der Anpassung der Berufssatzung an den Code of Ethics. Seit dem letzten Abgleich im Jahr 2014 wurde der Code of Ethics in mehreren Teilprojekten komplett restrukturiert. Der neue Abgleich erfolgte auf Grundlage der „Edition 2018“ des Code of Ethics. Änderungen wurden in §§ 14, 16 und 30 der Berufssatzung beschlossen. Im Übrigen hatte der Vorstand bereits in seiner Sitzung am 9. Oktober 2019 einen Vorratsbeschluss zur Änderung der entsprechenden Erläuterungstexte gefasst.

Kommission für Qualitätskontrolle

Bei der Wahl der Mitglieder der Kommission für Qualitätskontrolle (KfQK) wählte der Beirat entsprechend dem Vorschlag des Vorstandes erneut 15 Mitglieder. In der 7. Amtsperiode der KfQK vom 17. Januar 2020 bis 16. Januar 2024 sollen drei Mitglieder große Praxen, vier Mitglieder mittelgroße Praxen und acht Mitglieder kleine Praxen repräsentieren. Im Einzelnen setzt sich die KfQK künftig wie folgt zusammen:

  1. WP/StB/RA FAfStR Prof. Dr. Jens Poll (Vorsitzender)
  2. WP/StB Jürgen Hug (stellvertretender Vorsitzender)
  3. vBP/StB Wolfgang Ujcic (stellvertretender Vorsitzender)
  4. WP/StB Wolfgang Baumeister
  5. WP/StB Dr. Mark Peter Hacker
  6. WP/StB Ulrich Kienzle
  7. WPin/StBin Angelika Kraus
  8. WPin/StBin Wiebke Lorenz
  9. WP/StB Andreas Möbus
  10. WP/StB Gerd-Jürgen Müller
  11. WP/StB Thomas Rittmann
  12. WP/StB Gerhard Schorr
  13. WP/StB Stefan Schweren
  14. WP/StB Stefan Sinne
  15. WP/StB Hubert Voshagen

Weitere Beratungsthemen

Außerdem wurden zwei Mitglieder der Aufgaben- und der Widerspruchskommission nachberufen. Einstimmig berief der Beirat WP/StB Markus Dittmann als Berufsangehörigen mit Wirkung ab 1. Januar 2020 und Ministerialdirigent Bernd Burchert als Vertreter der Finanzverwaltung mit Wirkung ab 1. Februar 2020 in die Kommissionen.

Der
Wirtschaftsplan 2020 der WPK
wurde ausführlich beraten und einstimmig festgestellt. Der Wirtschaftsplan wird auf der Internetseite der WPK bekanntgemacht und als Beilage zum WPK Magazin 4/2019 veröffentlicht.

Abschließend verwies Beiratsvorsitzer Dr. Ellerich auf die Termine der ordentlichen Sitzungen des Beirates im Jahr 2020, die am 19. Juni und am 4. Dezember stattfinden werden.