Prüfung - 21. August 2020

ESEF-Umsetzungsgesetz verkündet

WPK, Mitteilung vom 20.08.2020

Das Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte (sog. ESEF-UG) wurde am 18. August 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I, 1874 ff.). Der Bundesrat hatte das Gesetz in seiner 992. Sitzung am 3. Juli 2020 gebilligt (“
Neu auf WPK“ vom 9. Juli 2020
).

Mit dem Gesetz wird Art. 4 Abs. 7 der Transparenzrichtlinie umgesetzt, wonach Jahresfinanzberichte von Inlandsemittenten mit Wirkung zum 1. Januar 2020 in einem einheitlichen europäischen elektronischen Format (European Single Electronic Format, ESEF) erstellt werden müssen.

Abschlussprüfer von Inlandsemittenten haben demnach künftig nach § 317 Abs. 3b HGB im Rahmen der Abschlussprüfung auch zu beurteilen, ob die für Zwecke der Offenlegung erstellte Wiedergabe des Abschlusses und des Lageberichts den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB entspricht. Dies bedeutet, dass diese Unternehmen bereits unmittelbar nach Aufstellung des Abschlusses eine elektronische Wiedergabe im ESEF-Format erstellen und maschinenlesbar auszeichnen müssen.

Das ESEF-UG steht auf der
Internetseite des Bundesanzeiger Verlages
zur Verfügung.