Bekämpfung der Geldwäsche - 31. August 2020

Entwurf einer Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (GwGMeldV-Immobilien)

WPK, Pressemitteilung vom 31.08.2020

Die Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (GwGMeldV-Immobilien) soll in Kürze durch das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Das Inkrafttreten der Rechtsverordnung ist für den 1. Oktober 2020 vorgesehen.

Damit WP/vBP als Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG sich mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf auf die neuen Regelungen einstellen können, hat das Bundesministerium der Finanzen der WPK bereits jetzt den weitgehend finalisierten Verordnungstext in einer vorläufigen Fassung übersandt.

Das Ministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass im Zuge der Erstellung der Veröffentlichungsfassung noch Änderungen, insbesondere redaktioneller Art, am Verordnungstext möglich sind und die Verordnung ausschließlich in ihrer veröffentlichten Fassung verbindlich wird.

Der weitgehend finalisierte Verordnungstext steht nachfolgend zur Verfügung.