Nachhaltigkeit - 28. Februar 2023

Eckpunktepapier der WPK zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht

WPK, Mitteilung vom 27.02.2023

Der Vorstand der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat sich in seiner Sitzung am 25. Januar 2023 erstmals mit der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht befasst.

Schwerpunkt der Beratungen waren die in der CSRD vorgesehenen Mitgliedsstaatenwahlrechte, deren Ausübung als Weichenstellung für die weitere Umsetzung angesehen werden muss. Der Vorstand hat sich zu diesen Wahlrechten eine Meinung gebildet und diese in einem Eckpunktepapier zusammengefasst.

Quelle: WPK