Rechnungslegung - 12. November 2019

DRÄS 10 zu Änderungen an DRS 25 und weiteren Standards verabschiedet

WPK, Mitteilung vom 12.11.2019

Am 17. Oktober 2019 verabschiedete das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 10 (DRÄS 10). Die Änderungen betreffen hauptsächlich DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss und stellen die Regelungen zu Inflationsbereinigung durch Indexierung klar.

Weitere redaktionelle Änderungen an

  • DRS 16 Halbjahresfinanzberichterstattung,
  • DRS 19 Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises und
  • DRS 23 Kapitalkonsolidierung

wurden infolge des Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften aufgrund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz – 2. FiMaNoG) vorgenommen.

Auf der
Internetseite des DRSC
stehen eine Pressemitteilung und eine detaillierte Darstellung der gegenüber dem Entwurf vorgenommenen materiellen Änderungen zur Verfügung.