Corona-Krise - 10. Juni 2020

Coronavirus: WPK fordert zeitnahe Erarbeitung eines Anwendungserlasses zur geplanten Umsatzsteuerreduzierung

WPK, Mitteilung vom 09.06.2020

Die WPK hat mit Schreiben vom 8. Juni 2020 gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundesfinanzministerium zur geplanten Umsatzsteuerreduzierung im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets (“
Neu auf WPK.de“ vom 5. Juni 2020
) Stellung genommen.

Ausdrücklich begrüßt die Wirtschaftsprüferkammer, dass sich der Koalitionsausschuss der Bundesregierung auf ein umfassendes Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket verständigt hat.

Mit Sorge nimmt die Wirtschaftsprüferkammer allerdings die Pläne einer Senkung des Umsatzsteuersatzes von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 zur Kenntnis, da diese Maßnahme vor allem den Mittelstand vor extreme finanzielle und administrative Herausforderungen stellt. Die erforderlichen Umstellungen greifen in das Tagesgeschäft der Unternehmen ein und haben viele Änderungen in den Prozessen zur Folge, zumal zahlreiche inhaltliche Einzelfragen insbesondere zu den Übergangsregelungen ungeklärt sind. Eine Realisierung innerhalb der verbleibenden drei Juniwochen ist daher fraglich.

Vor diesem Hintergrund fordert die WPK die zeitnahe Erarbeitung eines entsprechenden Anwendungserlasses, in dem Zweifelsfragen thematisiert und Übergangsregelungen konkretisiert werden.