WPK - 15. Oktober 2019

Bericht über die Vorstandssitzung der WPK am 9. Oktober 2019

WPK, Mitteilung vom 14.10.2019

Der Vorstand der WPK informiert regelmäßig über seine Tätigkeit. Im Folgenden sind Informationen zu den wichtigsten Beratungsergebnissen aus der Sitzung am 9. Oktober 2019 zusammengefasst.

WPO-Änderungsbedarf

Der Vorstand hat zu den geplanten Änderungen der WPO in den Bereichen Zusammenführung der Prüferberufe, WP-Examen, Qualitätskontrolle sowie sonstigen erforderlichen Anpassungen seine Meinungsbildung abgeschlossen.

Die Änderungen sollen in eine WPO-Novellierung einmünden.

Referentenentwurf eines Gesetzes für ein einheitliches elektronisches Format für Finanzberichte (ESEF)

Nach dem Referentenentwurf müssen Unternehmen, die als Inlandsemittenten Wertpapiere begeben, künftig ihre Jahresfinanzberichte elektronisch im XHMTL-Format aufstellen. Die betroffenen Unternehmen müssten dann bereits bei Aufstellung ihrer Jahres- und Konzernabschlüsse sowie Lage- und Konzernlageberichte die Vorgaben der ESEF-VO beachten. Die Einhaltung dieser Vorgaben wäre im Rahmen der gesetzlichen Abschlussprüfung inhaltlich zu prüfen. Der Vorstand sieht darin einen den Berufsstand belastenden Paradigmenwechsel und hat hierzu eine kritische Stellungnahme beschlossen.

Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften

Der Vorstand hat eine
Stellungnahme zum Eckpunktepapier des BMJV zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften beschlossen. Sie wirbt dafür, das Berufsrecht der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften
analog dem Recht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Gesellschaften zur gemeinsamen Berufsausübung nach der WPO zu regeln.

Berufsaufsicht

Der Vorstand hat zwei Einsprüche gegen Rügebescheide beraten.

Wirtschaftsplan 2020

Der Vorstand hat den Wirtschaftsplan der WPK 2020 aufgestellt. Der Wirtschaftsplan wird zunächst dem Haushaltsausschuss am 16. Oktober 2019 zur Prüfung und dann dem Beirat in seiner nächsten Sitzung am 4. Dezember 2019 zur Feststellung vorgelegt.

Anpassung der Berufssatzung an den Code of Ethics

Der Vorstand hat das Ergebnis der Beratungen des ASBR zur Anpassung der Berufssatzung WP/vBP an den Code of Ethics beraten. Daraus resultierende Anpassungen der Berufssatzung, u. a. Änderung von § 30 Abs. 1 Satz 2 BS WP/vBP (Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Besorgnis der Befangenheit), werden dem Beirat in seiner kommenden Sitzung vorgelegt.

Zusammenführung der Prüferberufe: Regelungen der Kundmachung in der Berufssatzung

Der Vorstand hat zur Abrundung des Konzepts für eine Zusammenführung der Prüferberufe von WP und vBP Regelungen zur Kundmachung der abweichenden Prüfungsbefugnis beraten. Danach ist der Hinweis auf die abweichende Prüfungsbefugnis stets bei berufsbildprägenden Tätigkeiten (insbesondere gesetzliche Jahresabschlussprüfungen), der Mandatsanbahnung sowie regelmäßig in der Werbung der Praxis erforderlich. Ein Hinweis auf die abweichende Prüfungsbefugnis ist nicht erforderlich, wenn sie materiell ohne Bedeutung ist (z. B. Kanzleischild, Visitenkarte). Die Regelungen sollen in der Berufssatzung nebst Erläuterungen verankert werden, sobald die erforderlichen Änderungen in der WPO vom Bundestag verabschiedet worden sind.

Fachwirt/in Wirtschaftsprüfung – Änderung der Gebührenordnung

Für das von der WPK durchzuführende Prüfungsverfahren für den/die Fachwirt/in Wirtschaftsprüfung ist eine Ergänzung der Gebührenordnung der WPK erforderlich. Der Vorstand hat beschlossen, die Mitglieder zur Einführung des erforderlichen neuen Gebührentatbestandes anzuhören (siehe dazu
„Neu auf WPK.de“ vom 10. Oktober 2019
). Für die Zulassung zum Fachwirt sollen 250 Euro und für die Prüfung 750 Euro erhoben werden.

Marktstrukturanalyse 2018

Der Vorstand hat die Marktstrukturanalyse 2018 beraten. Sie wird der Öffentlichkeit auf der Homepage der WPK und als Beilage zum WPK Magazin 4/2019 zugänglich gemacht.

Änderungen in der Geschäftsführung der WPK

Nach Abschluss seiner Einarbeitungsphase wird der bisherige stellvertretende Geschäftsführer, Herr RA Dr. Eberhard Richter, mit Wirkung zum 1. Januar 2020 neben Herrn Dr. Reiner J. Veidt zum weiteren Geschäftsführer der WPK bestellt.