WPK, Mitteilung vom 28.08.2019
Die Kommission für Qualitätskontrolle unterrichtet regelmäßig über ihre Tätigkeit. Im Folgenden sind die wichtigsten Beratungen aus der Sitzung am 27. August 2019 zusammengefasst. Aufgrund des überschaubaren Umfangs fand die Sitzung in Form einer Telefonkonferenz statt.
Änderung der Satzung für Qualitätskontrolle
Die Kommission für Qualitätskontrolle hat die vom Vorstand der WPK beabsichtigten Änderungen der Satzung für Qualitätskontrolle beraten. Die Änderungen sehen vor, die Verhältnismäßigkeit sowie den risikoorientierten Prüfungsansatz stärker hervorzuheben; ferner sind Klarstellungen und Verschlankungen des Satzungstextes vorgesehen. In diesem Zusammenhang wird die Kommission für Qualitätskontrolle die bisher veröffentlichten Hinweise überarbeiten beziehungsweise anpassen.
Die Änderungen der Satzung für Qualitätskontrolle werden dem Beirat der WPK in seiner nächsten Sitzung am 4. Dezember 2019 zum Beschluss vorgelegt. Zuvor wird die Stellungnahme der APAS nach § 66a Abs. 1 Satz 2 WPO eingeholt.
Aus den Abteilungen der Kommission für Qualitätskontrolle
Weiterer Gegenstand der Sitzung waren die Beratungen der Auswertungen von Qualitätskontrollberichten von drei gemischten Praxen, deren Qualitätskontrollen damit abgeschlossen werden konnten. Daneben wurde die Qualitätskontrolle einer gemischten Praxis nach Auswertung des Sonderprüfungsberichts abgeschlossen. In einem Fall werden der geprüften Praxis Auflagen erteilt und eine Sonderprüfung angeordnet.