WPK, Mitteilung vom 04.10.2023
Die Kommission für Qualitätskontrolle unterrichtet regelmäßig über ihre Tätigkeit. Im Folgenden sind die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 26. September 2023 zusammengefasst.
Aus den Abteilungen der Kommission für Qualitätskontrolle
Es wurde über die Qualitätskontrollen von drei gemischten Praxen (Abschlussprüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse) beraten, die ohne weitere Maßnahmen abgeschlossen wurden.
Die Kommission für Qualitätskontrolle beschloss weiterhin bei einer Praxis die Anhörung zur Löschung als gesetzlicher Abschlussprüfer. Nach mehrfacher Androhung beziehungsweise Festsetzung eines Zwangsgeldes sowie einer Anhörung zur Löschung ging der Sonderprüfungsbericht mit versagtem Prüfungsurteil ein. Das Prüfungsurteil wurde aufgrund wesentlicher Mängel des Qualitätssicherungssystems bei der Auftragsabwicklung versagt. Der Vorstand soll über wesentliche Mängel bei der Auftragsabwicklung informiert werden.
In einem Fall wurde dem Widerspruch gegen die angeordnete Frist der Qualitätskontrolle stattgegeben, in drei weiteren Fällen wurde der Widerspruch gegen die Anordnung der Qualitätskontrolle hingegen als unbegründet zurückgewiesen. In einem weiteren Fall wurde der Widerspruch gegen die Ablehnung der Eintragung als gesetzlicher Abschlussprüfer ebenfalls als unbegründet zurückgewiesen.
Eine von der Kommission für Qualitätskontrolle durchgeführte Untersuchung bei einem Prüfer für Qualitätskontrolle wurde mit Hinweisen an den Prüfer für Qualitätskontrolle abgeschlossen. Bei einer weiteren Untersuchung wurde aufgrund der fehlenden Umsetzung angekündigter Maßnahmen bei der Durchführung von Qualitätskontrollen beschlossen, den Prüfer für Qualitätskontrolle zur Erteilung von Auflagen anzuhören.
Quelle: WPK