Coronavirus - 16. April 2020

Beratungskostenförderung des BMWi für KMU auch bei WP/vBP mit weniger als 50 % Gesamtumsatz aus Unternehmensberatung

Vereinfachtes Nachweisverfahren für WP/vBP
WPK, Mitteilung vom 15.04.2020

Seit dem 3. April 2020 fördert das BMWi Beratungen für von der aktuellen Krise betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil (
„Neu auf WPK.de“ vom 8. April 2020
). Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Voraussetzung für die Förderung ist die Beratung durch einen beim BAFA registrierten Berater. Die Registrierungsanforderungen orientieren sich an gewerblichen Beratern und sind zur Sicherung der Qualität der Beratung recht hoch (Mindestumsätze im Bereich Beratung, Nachweis zur Befähigung, zur Zuverlässigkeit und zur Unterhaltung eines geeigneten Qualitätssicherungsinstrumentes).

Da die BAFA-Anforderungen von WP/vBP kaum zu erfüllen waren, hatte die WPK das BAFA um Prüfung gebeten, wie die Registrierung für WP/vBP erleichtert werden kann.

Über Einzelheiten zur Förderung und zur Registrierung als Berater informiert die
Internetseite des BAFA
.

Mit Blick auf die strenge gesetzliche Regulierung der WP/vBP, insbesondere auch zum Qualitätssicherungssystem, sind BAFA und WPK übereingekommen, die für gewerbliche Berater notwendigen Nachweise durch eine qualifizierte Bescheinigung der WPK zu ersetzen.

Die Bescheinigung der WPK für die BAFA-Registrierung wird unter folgenden zwei Voraussetzungen umgehend erteilt:

  • Bestellung als WP oder vBP oder die Anerkennung als WPG oder BPG.
  • Selbständige Tätigkeit (eigene Praxis, Partner, Sozius). Ausschließlich angestellte WP sind nicht selbständig, können aber jederzeit zum Beispiel eine eigene Praxis begründen (Meldung zum Register, Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung).

Für Fragen und um die Bescheinigung zu erhalten, senden Sie bitte eine E-Mail an berufsregister@wpk.de.