Gebührenordnung der WPK - 11. Oktober 2019

Bekanntmachung: Anhörung der Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer zur 18. Änderung der Gebührenordnung der WPK

WPK, Mitteilung vom 10.10.2019

Der Vorstand der WPK hat in seiner Sitzung am 9. Oktober 2019 beschlossen, dem Beirat eine Änderung der Gebührenordnung vorzuschlagen. Damit soll die neue Fortbildungsprüfung zum Fachwirt Wirtschaftsprüfung (WPK) bzw. zur Fachwirtin Wirtschaftsprüfung (WPK) berücksichtigt werden.

Die Wirtschaftsprüferkammer ist zuständige Stelle im Sinne des Berufsbildungsgesetzes für die neu geschaffene Fortbildungsprüfung zum bzw. zur Fachwirt/-in Wirtschaftsprüfung (WPK). Nach derzeitiger Planung sollen im Jahr 2020 die ersten Prüfungen stattfinden.

Für die Deckung der mit der Organisation und Durchführung dieser Prüfungen verbundenen Aufwendungen muss die WPK eine Zulassungs- und eine Prüfungsgebühr erheben. Die Gebührenordnung der WPK muss daher um diese beiden Tatbestände ergänzt werden. Der Vorstand der WPK schlägt hierzu folgende Regelung vor:

  • § 3 Gebührentatbestände/Gebührenhöhe

    (10) Die Wirtschaftsprüferkammer erhebt für die Fortbildungsprüfung zum Fachwirt Wirtschaftsprüfung (WPK)

    1. für die Bearbeitung eines Antrages auf Zulassung zu der Prüfung eine Gebühr in Höhe von 250 Euro
    2. für die Durchführung des Prüfungsverfahrens eine Gebühr in Höhe von 750 Euro
    .

    Wird der Antrag nach Satz 1 Nr. 1 zurückgenommen, ermäßigt sich die Gebühr auf die Hälfte. Gleiches gilt für die Prüfungsgebühr nach Satz 1 Nr. 2, sofern der Bewerber bis zum Ende der Bearbeitungszeit für die letzte Klausur von der Prüfung zurücktritt.

Für die Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer besteht die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Ihre Stellungnahme erbitten wir bis zum 11. November 2019 per E-Mail (pruefungsstelle@wpk.de), Telefax (+49 30 726161?260) oder Post (Postfach 301882, 10746 Berlin). Vorstand und Beirat der WPK werden über alle eingehenden Hinweise unterrichtet.

Die formelle Beschlussfassung des Beirates zur Änderung der Gebührenordnung ist in der Sitzung des Beirates am 4. Dezember 2019 vorgesehen.