WPK, Mitteilung vom 27.05.2020
Die Europäische Kommission hat in einer Übersicht eine Liste von Drittstaaten mit hohem Risiko für Geldwäsche festgelegt (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675 vom 14. Juli 2016, zuletzt geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) 2018/1467 vom 27. Juli 2018).
Die Übersicht führt Drittländer auf, die in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen, die wesentliche Risiken für das Finanzsystem der Union darstellen.
Zustimmung des Parlaments und des Rates
Die Europäische Kommission hat die Liste der Hochrisikoländer zuletzt im Mai 2020 aktualisiert und mittels delegierter Verordnung angenommen. Diese muss noch von dem Europäischen Parlament und dem Rat gebilligt werden.
Die Financial Action Task Force (FATF) und ihre Regionalgruppen überprüfen zudem weitere Länder auf Defizite im Hinblick auf wesentliche Empfehlungen der FATF. Die unter Beobachtung stehenden Länder hat die FATF zuletzt in einer Mitteilung vom 21. Februar 2020 veröffentlicht.
Übersicht der Listen im Mitgliederbereich
Die WPK hat die Übersicht der Listen zuletzt am 19. Mai 2020 aktualisiert und diese zur Information ihrer Mitglieder im Mitgliederbereich bereitgestellt. Sobald das Europäische Parlament und der Rat der delegierten Verordnung der Europäischen Kommission zugestimmt haben, wird die WPK die Übersicht der Listen erneut anpassen und zur Verfügung stellen.