Prüfung - 27. September 2019

BaFin: Rundschreiben zur Prüfungspflicht von Kapitalverwaltungsgesellschaften

WPK, Mitteilung vom 26.09.2019

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 16. September 2019 das Rundschreiben 10/2019 (WA) zur Befreiung von der Prüfungspflicht nach § 38 Absatz 4 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) veröffentlicht. Es skizziert die Voraussetzungen, nach denen Kapitalverwaltungsgesellschaften auf Antrag von der Pflicht befreit werden können, eine gesonderte Prüfung von erbrachten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen durch den Abschlussprüfer durchführen zu lassen.

Ein Befreiungstatbestand könnte beispielsweise vorliegen, wenn keine allgemeinen Ausschlusskriterien vorliegen und die Kapitalverwaltungsgesellschaft ihre Dienstleistungen und Nebendienstleistungen ausschließlich gegenüber professionellen Kunden erbringt, oder wenn das „beratene“ Anlagevolumen sowie die für die Privatkunden verwahrten Anteilscheine in der Summe den Betrag von 5 Mio. Euro nicht überschreiten. Hingegen kommt eine Befreiung regelmäßig nicht in Betracht, wenn noch keine Erstprüfung der Kapitalverwaltungsgesellschaft stattgefunden hat oder wenn bei der letzten Prüfung Mängel festgestellt wurden.

Das Rundschreiben 10/2019 (WA) ersetzt das bisherige Rundschreiben 16/2009 (WA) vom 22. September 2009. Es steht auf der
Internetseite der BaFin
zur Verfügung.