WPK, Mitteilung vom 06.12.2023
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) teilte am 4. Dezember 2023 mit, dass sie im Rahmen der Bilanzkontrolle 2024 schwerpunktmäßig die Darstellung der Geschäftsmodelle und Steuerungssysteme in den Lageberichten der Unternehmen prüfen wird.
Umfang und Komplexität der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens oder eines Konzerns müsse sich im Lage- oder Konzernlagebericht widerspiegeln. Daher sind vollständige, verlässliche und ausgewogene Informationen zur Geschäftstätigkeit und dem Geschäftsmodell erforderlich, damit sich Dritte ein Bild von der Lage des Unternehmens machen können. Vor allem werden die Organisationsstruktur, Produkte, Beschaffungs- und Absatzmärkte sowie Geschäftsprozesse genannt.
Zudem hat die Geschäftsleitung darzulegen, wie sie das Unternehmen oder den Konzern steuert und die gesteckten Ziele erreichen will. Falls die Steuerung des Unternehmens mittels nichtfinanzieller Leistungsindikatoren erfolgt, müssten auch diese beschrieben werden.
Bereits im Oktober 2023 hatte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) für alle europäischen Enforcer als Prüfungsschwerpunkte zudem die Auswirkungen von Klima- und Umweltaspekten sowie des makroökonomischen Umfelds auf die Finanzberichterstattung genannt („Neu auf WPK.de“ vom 31. Oktober 2023).
Quelle: WPK