WPK, Mitteilung vom 16.04.2020
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) führt eine weitere Erleichterung bei der Einreichung der Prüfungsberichte zu den Investmentvermögen und zu den Kapitalverwaltungsgesellschaften ein. Entgegen den Regelungen in § 3 Abs. 5 Satz 1 KAPrüfbV genügt zunächst die Übermittlung eines elektronischen Exemplars. Auf die Einreichung zusätzlicher Exemplare in Papierform wird vorerst verzichtet.
Bei dem elektronischen Exemplar muss es sich um eine Kopie des vom Abschlussprüfer unterzeichneten und gesiegelten Originals handeln, das die weiteren Formatvorgaben des
Informationsblatts zum MVP-Fachverfahren „Einreichen von Prüfungsberichten“
(insbesondere Seite 6) einhält und darüber hinaus keine Hinweise oder Disclaimer enthält, die die Verlässlichkeit der Kopie einschränken.
Die BaFin bittet um eine Einreichung des elektronischen Exemplars über das MVP-Portal, auch wenn formal noch die Möglichkeit der Einreichung auf einer CD-ROM oder einem USB-Stick besteht.